Haftpflicht für Ärzte / Heilnebenberufe

Haftpflicht für Ärzte / Heilnebenberufe

Ärzte

Das Bestehen der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ist über das Standesrecht bzw. durch Landesrecht geregelt. Jedoch bestehen bei einigen Ärzten Lücken bezüglich des Versicherungsschutzes. Eine Änderung ist Kraft gesetzes eingeführt worden, und das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe verpflichtend. Notfalls soll die Zulassung des Arztes entzogen werden, falls keine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung besteht. Hintergrund dieser neuen gesetzlichen Regelung ist das Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte. Mit diesem können größere Schadensersatzforderungen von Patienten gegen Ärzte gestärkt und durchgesetzt werden.
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Heilnebenberufe

In den Heilnebenberufen sind zahlreiche Berufe versammelt. Einige Gesellschaften zählen Wellness- oder Kosmetikberufe bereits zu den Heilnebenberufen. Bei den meisten Versicherern muss allerdings ein medizinischer Hintergrund gegeben sein.

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