Aktuelles
- GDV-Umfrage: Mittelstand überschätzt eigene IT-Sicherheitvon germanBroker.net am 28. November 2023 um 5:42
Der deutsche Mittelstand ist überzeugt von seiner IT-Sicherheit, doch eine Umfrage im Auftrag des GDV zeigt klare Sicherheitslücken. Trotz Selbstbewusstsein vernachlässigen viele Unternehmen grundlegende Maßnahmen, was sie anfällig für Cyberangriffe macht. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) überschätzen die Sicherheit ihrer IT-Systeme, wie eine Forsa-Umfrage im Auftrag des GDV zeigt. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, betont, dass „80 Prozent der befragten Entscheider ihr Unternehmen als ausreichend geschützt ansehen.“ Jedoch enthüllt dieselbe Umfrage erhebliche Sicherheitslücken: „Einige Unternehmen erlauben sogar simple Passwörter wie ‚1234‘, andere vernachlässigen Software-Updates oder sichern ihre Daten unzureichend“, kritisiert Asmussen. „Letztendlich erfüllen lediglich 22 Prozent der Unternehmen grundlegende technische Sicherheitsstandards.“ Die organisatorische IT-Sicherheit der Unternehmen steht nicht besser da: Die Hälfte der Mittelständler ist unvorbereitet auf die Folgen eines Hackerangriffs. Lediglich ein Drittel sensibilisiert und schult die Belegschaft für den Umgang mit IT-Risiken. „Viele Unternehmen glauben, besser geschützt zu sein, als sie es tatsächlich sind“, so Asmussen. Diese Selbstüberschätzung führt dazu, dass das Risiko erfolgreicher Angriffe unterschätzt wird. „Nur noch 29 Prozent der Entscheider halten das Risiko eines Hackerangriffs für hoch, fünf Prozentpunkte weniger als im Vorjahr“, sagt Asmussen. „Die Bedrohung aus dem Netz wird oft heruntergespielt oder ignoriert, obwohl fast jedes fünfte Unternehmen bereits Opfer eines erfolgreichen Cyberangriffs war“, so Asmussen. „Angesichts der Gefahren muss IT-Sicherheit in jedem Unternehmen als Chefsache gelten, da eine Cyberattacke die wirtschaftliche Existenz in kürzester Zeit vernichten kann.“ Cyberversicherungen könnten das Restrisiko absichern, allerdings setzen diese in der Regel ein gewisses Maß an IT-Sicherheit voraus.
- Wohnungs-Einbruch: Wann haben Betroffene keinen Leistungsanspruch?von germanBroker.net am 24. November 2023 um 5:37
Wird in die Wohnung oder in das Geschäft eingebrochen, ist das schon schlimm genug. Doch nicht immer haben Betroffene einen Leistungsanspruch gegenüber ihrer Versicherung. Werden bei einem Wohnungseinbruch Gegenstände entwendet, wird deren Wiederbeschaffungswert gemäß der jeweiligen Versicherungsbedingungen ersetzt. Doch dafür muss eine wichtige Voraussetzung erfüllt sein, wie das Oberlandesgericht Dresden im April 2021 betonte (Az.: 4 U 161/21). Demnach zahlt eine Hausratversicherung nur dann, wenn eindeutige Einbruchspuren nachgewiesen werden können. Das OLG formulierte folgende Leitsätze: Für das äußere Bild eines versicherten Einbruchdiebstahls, muss neben Einbruchsspuren ein Mindestmaß an Tatsachen vorliegen, die nach der Lebenserfahrung den Schluss auf eine bedingungsgemäße Entwendung zulassen. Kann der Versicherungsnehmer den Beweis nicht führen, dass ein Gebäude zum Zeitpunkt des behaupteten Diebstahls tatsächlich verschlossen war, ist der Nachweis eines Einbruchdiebstahls nicht geführt. Diesen Nachweis konnte das Diebstahlopfer im konkreten Fall nicht erbringen. Im Beschluss des OLG heißt es weiter: „Zu den Voraussetzungen des Begriffes ‚Einbrechen‘ gehört, dass Gewalt gegen Gebäudebestandteile ausgeübt wird, um sich Zugang zu dem Gebäude zu verschaffen. Ein gewaltsames Vorgehen belegende Einbruchspuren am Garagentor liegen nicht vor und konnten von den ermittelnden Polizeibeamten auch nicht festgestellt werden.“ Schlüsselverlust und Fahrlässigkeit Der Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 118/22) befasste sich in diesem Jahr ebenfalls mit den Grenzen der Leistungspflicht einer Hausratversicherung. Im zugrunde liegenden Fall wurde einem Mann die Aktentasche samt Haustür- und Tresorschlüsseln aus seinem Auto gestohlen. Da sich in der Aktentasche auch Rechnungen befanden, erfuhren die Täter, an welcher Haustür die Schlüssel passen würden. Der Versicherer weigerte sich allerdings, den Schaden in Höhe von 64.413 Euro zu übernehmen. In den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen war auch die sogenannte „erweiterte Schlüsselklausel“ vereinbart. Darin heißt es u. a., dass ein Einbruchdiebstahl auch dann vorliegt, wenn der Täter in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat. Dass die Aktentasche gut sichtbar von außen auf einem Sitz lag, war aus Sicht des Versicherers als grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls zu werten. Damit war der Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Vorinstanzen sahen es auch so: Eine von außen sichtbare Aktentasche berge die erhebliche Gefahr, dass ein potentieller Täter diese in der Hoffnung auf darin befindliche Wertgegenstände entwende. Diese Rechtsauffassung ist nach Ansicht des BGH nicht rechtsfehlerhaft. Der Versicherer blieb also leistungsfrei.
- Elementarschadenversicherung: "Opt-Out-Lösung" bevorzugtvon germanBroker.net am 21. November 2023 um 6:36
Die Mehrheit der Hausbesitzer in Deutschland spricht sich klar für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden aus. Bevorzugt wird dabei das sogenannte "Opt-Out-Modell", zeigt eine repräsentative Umfrage. Zwei von drei Hauseigentümern befürworten eine Versicherungspflicht für Elementarrisiken wie Starkregen, Hochwasser und andere Naturgefahren. Lediglich 26 Prozent lehnen eine solche Pflichtversicherung ab. Auch zwei Jahre nach der Jahrhundertflut im Ahrtal und anderen Teilen Deutschlands erhält die gesetzliche Versicherungspflicht eine breite Zustimmung. Die Politik diskutiert nach wie vor über eine Versicherungspflicht gegen Elementarrisiken, und der Bundesrat hat sich jüngst klar dafür ausgesprochen. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern wird nun verschiedene Optionen für eine weitere Verbreitung der Elementarschadenversicherung prüfen. Im Gegensatz zum Bundesrat lehnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Pflichtversicherung ab. Stattdessen setzt er sich für eine sogenannte "Opt-Out-Lösung" ein: Alle Gebäudeversicherungen sollen künftig automatisch auch Elementarschäden einschließen, es sei denn, die Versicherten widersprechen ausdrücklich. In der Umfrage fand diese Lösung sogar noch größere Zustimmung unter den Hausbesitzern, hier waren fast drei von vier Befragten (72 Prozent) dafür. Allerdings sind nur etwas mehr als die Hälfte (59 Prozent) der Hausbesitzer ausreichend gegen Elementarrisiken versichert. Etwa jeder Zehnte (11 Prozent) hat die Elementarschadenversicherung nach der Ahrtal-Katastrophe abgeschlossen, während fast jeder Siebte (14 Prozent) angab, dass eine solche Versicherung für ihn nicht infrage kommt. Viele Hauseigentümer hätten Schwierigkeiten, Unwetterschäden aus eigener Tasche zu bezahlen. Die Befragten gaben an, dass sie im Durchschnitt nur knapp 17.000 Euro für Reparaturen und Instandhaltungen zurückgelegt haben. Mehr als ein Drittel der Hausbesitzer (35 Prozent) hat überhaupt keine Ersparnisse für das eigene Haus zurückgelegt. Das Bewusstsein für das Risiko von weiteren Naturkatastrophen ist seit dem Ahrtal-Hochwasser gesunken. Nur noch etwas mehr als die Hälfte (52,2 Prozent) der Befragten macht sich Sorgen, dass ähnliche Naturkatastrophen in Zukunft häufiger in ihrer Region auftreten werden. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass persönliche Erfahrungen einen großen Einfluss auf die Sorgen der Befragten haben. 78 Prozent derjenigen, deren Haus in den letzten zwölf Monaten durch Naturereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Sturm beschädigt wurde, befürchten weitere Naturkatastrophen in ihrer Region. Bei den Hausbesitzern, die bisher keine Elementarschäden erlitten haben, sind es hingegen nur 47 Prozent. Über die Studie: Im Auftrag von Verivox hat das Marktforschungsinstitut Innofact Anfang Juli 2023 insgesamt 1.017 Hauseigentümer online befragt. Die Umfrage ist repräsentativ für private Hausbesitzer im Alter von 18 bis 75 Jahren, die selbst in ihrer Immobilie wohnen und in ihrem Haushalt für Entscheidungen rund um den Abschluss von Versicherungen zumindest mitverantwortlich sind.
- Psychische Erkrankungen: Welche Branchen besonders betroffen sindvon germanBroker.net am 17. November 2023 um 5:18
Kürzlich veröffentlichte die AOK ihren Fehlzeiten-Report. Die Auswertungen zeigen, dass die beruflichen Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen von 2012 bis 2022 um 48 Prozent zugenommen haben, während bei allen anderen Erkrankungsgruppen ein Anstieg von 35 Prozent zu verzeichnen war. Von diesen 35 Prozent war der größte Teil auf die pandemiebedingten Höchststände der Atemwegserkrankungen im Jahr 2022 zurückzuführen. Im Vergleich mit anderen Erkrankungen zeigte sich zudem, dass psychische Erkrankungen häufig mit besonders langen Fehlzeiten einhergehen. Bei Atemwegserkrankungen kommt es zu 7,1 Ausfall-Tagen pro Fall. Über alle Erkrankungen hinweg beträgt die durchschnittliche Ausfallzeit je Fall 11,3 Tage. Bei psychischen Erkrankungen kam es 2022 in der AOK-Auswertung zu 29,6 Ausfall-Tagen pro Fall. Psychische Erkrankung: Welche Branchen besonders betroffen sind Von den Ausfallzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen waren im vergangenen Jahr vor allem Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen betroffen, bei denen 14 Prozent aller beruflichen Fehltage auf psychische Erkrankungen entfielen. An zweiter Stelle standen die Branchen „Öffentliche Verwaltung/Sozialversicherung“ und „Banken/Versicherungen“ mit jeweils 13 Prozent. Der bundesweite Durchschnitt über alle Berufsgruppen lag bei zehn Prozent.