Aktuelles
- Altersvorsorge bei Selbstständigen: Mehrheit abgesichert, Risiken bleibenvon germanBroker.net on 17. April 2026 at 4:12
Die meisten Selbstständigen kümmern sich um ihre Altersvorsorge. Dennoch gibt es Lücken – vor allem bei niedrigen Einkommen. Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt: 93 Prozent der Selbstständigen in Deutschland sorgen für ihr Alter vor. Viele nutzen dabei mehrere Wege gleichzeitig, etwa private Anlagen, Versicherungen oder Immobilien. Trotzdem gibt es Schwachstellen. Rund sieben Prozent treffen keinerlei Vorsorge. Zudem fühlt sich etwa jeder fünfte Selbstständige nicht ausreichend abgesichert. Besonders betroffen sind Menschen mit geringem Einkommen. Hier treten Vorsorgelücken deutlich häufiger auf. Die Studienautoren schlagen deshalb gezielte Maßnahmen vor. Diskutiert werden eine verpflichtende Altersvorsorge für bislang unversorgte Selbstständige sowie staatliche Zuschüsse für Geringverdiener. Auch flexible Beitragsmodelle könnten helfen, da Einkommen in der Selbstständigkeit oft schwanken.
- Deepfakes im Netz: Wer für Löschung und Schäden aufkommtvon germanBroker.net on 14. April 2026 at 4:10
Manipulierte Videos und Bilder verbreiten sich schnell im Internet – und können erheblichen Schaden anrichten. Doch welche Versicherung hilft Betroffenen überhaupt? Deepfakes sind längst kein Einzelfall mehr. Mithilfe künstlicher Intelligenz lassen sich täuschend echte Videos oder Bilder erstellen, die Personen in falsche Zusammenhänge bringen. Gelangen solche Inhalte ins Netz, verbreiten sie sich oft rasend schnell – mit teils erheblichen Folgen für die Betroffenen. Neben dem Imageschaden können auch psychische Belastungen entstehen. Gleichzeitig ist es schwierig, einmal veröffentlichte Inhalte wieder vollständig aus dem Internet zu entfernen. Bietet eine Cyberversicherung Schutz? Ein möglicher Schutz ist eine private Cyberversicherung. Sie kann im Ernstfall dabei helfen, schädliche Inhalte löschen zu lassen und übernimmt häufig die Organisation spezialisierter Dienstleister. Allerdings gibt es Einschränkungen: Die Zahl der Löschversuche ist oft begrenzt, ebenso die Erstattungskosten. Auch gelten häufig Obergrenzen für einzelne Leistungen. Nicht jeder Fall ist automatisch versichert Wichtig ist: Nicht jedes Deepfake-Video führt automatisch zu einem Versicherungsfall. Voraussetzung ist in der Regel, dass eine konkrete Rechtsverletzung vorliegt – etwa ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte oder ein Identitätsmissbrauch. Zudem muss ein nachweisbarer Schaden entstanden sein, und das Ereignis darf nicht bereits vor Vertragsabschluss bekannt gewesen sein. Hausrat und Rechtsschutz können ergänzen In einigen Fällen können auch andere Versicherungen greifen. So bieten manche Hausratpolicen Zusatzbausteine für Cyberrisiken, allerdings oft mit eingeschränktem Leistungsumfang. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein, etwa um juristisch gegen die Verbreitung von Deepfakes vorzugehen und Löschansprüche durchzusetzen. Früher prüfen, besser geschützt sein Wer sich gegen digitale Risiken absichern möchte, sollte die Bedingungen genau prüfen. Entscheidend ist, ob Deepfake-Fälle ausdrücklich abgedeckt sind und welche Leistungen im Ernstfall tatsächlich erbracht werden.
- Wenn „Schwamm“ alles kippt: Warum Wohngebäudeversicherungen nicht immer zahlenvon germanBroker.net on 10. April 2026 at 4:56
Ein Wasserschaden im Haus – und trotzdem bleibt der Großteil der Kosten am Eigentümer hängen. Was zunächst überraschend klingt, ist rechtlich zulässig. Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass sogenannte Schwamm-Schäden weiterhin von der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen werden dürfen – selbst dann, wenn sie durch einen versicherten Leitungswasserschaden ausgelöst wurden. Was war passiert? In einem Einfamilienhaus führte ein Wasserschaden in der Dusche zu einem massiven Befall mit sogenanntem Porenschwamm, einem holzzerstörenden Pilz. Die Eigentümerin verlangte rund 66.000 Euro Schadenersatz. Erstattet wurden jedoch nur etwa 5.000 Euro – für reine Feuchtigkeitsschäden ohne Schwammbefall. Warum zahlt die Versicherung nicht? Viele Versicherungsverträge enthalten einen sogenannten Schwamm-Ausschluss. Das bedeutet: Schäden durch bestimmte Pilze im Gebäude – insbesondere solche, die Holz angreifen – sind nicht versichert. Und das gilt auch dann, wenn der Schaden ursprünglich durch Wasser entstanden ist. Was bedeutet das konkret? Kosten für Sanierung befallener Bauteile, Rückbau und Wiederaufbau oder auch umfangreiche Trocknungsmaßnahmen können vollständig selbst zu tragen sein. Besonders wichtig bei Holzhäusern Gerade Gebäude mit viel Holz – etwa Holzrahmenhäuser – sind anfälliger für solche Schäden. Hier kann ein Wasserschaden schneller zu einem Problem werden, das nicht mehr vom Versicherungsschutz gedeckt ist. Worauf Eigentümer achten sollten: Versicherungsbedingungen genau prüfen gezielt nach Ausschlüssen fragen sich beraten lassen und Dokumentation einfordern Denn im Ernstfall zeigt sich: Nicht jeder Wasserschaden ist automatisch vollständig versichert.
- Kinderbetreuungskosten: Steuerabzug nur bei Haushaltszugehörigkeit möglichvon germanBroker.net on 7. April 2026 at 4:51
Getrenntlebende Eltern teilen sich häufig die Betreuungskosten. Steuerlich profitieren kann davon jedoch nur der Elternteil, bei dem das Kind lebt – das hat der Bundesfinanzhof bestätigt. Kinderbetreuungskosten können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 6.000 Euro pro Jahr lassen sich ansetzen, wovon 80 Prozent – maximal 4.800 Euro – berücksichtigt werden. Doch bei getrenntlebenden Eltern gilt eine klare Einschränkung: Nur der Elternteil, zu dessen Haushalt das Kind gehört, kann diese Kosten absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil bestätigt. Entscheidend ist nicht, wer die Kosten tatsächlich trägt, sondern wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Im konkreten Fall hatte ein Vater nach der Trennung erhebliche Betreuungskosten übernommen, konnte diese jedoch nicht steuerlich geltend machen, da sein Kind im Haushalt der Mutter lebte. Die Richter sehen diese Regelung als rechtlich zulässig an. Zwar könne sie im Einzelfall dazu führen, dass Betreuungskosten steuerlich gar nicht berücksichtigt werden. Dennoch sei es gerechtfertigt, an die Haushaltszugehörigkeit anzuknüpfen, da dort typischerweise auch der Betreuungsbedarf entsteht. Für Eltern bedeutet das: Wer Betreuungskosten übernimmt, sollte auch die steuerlichen Rahmenbedingungen kennen. Andere steuerliche Entlastungen, etwa Freibeträge für Kinder, bleiben unabhängig davon bestehen.
- Wenn ein Meteorit aufs Dach fällt – welche Versicherung zahlt?von germanBroker.net on 3. April 2026 at 4:36
Ein Meteoriteneinschlag ist extrem selten – aber theoretisch möglich. Kommt es tatsächlich zu Schäden an Haus, Auto oder Personen, stellt sich schnell die Frage: Wer kommt für die Kosten auf? Der Einschlag eines Meteoriten gehört zu den außergewöhnlichsten Schadenereignissen überhaupt. Doch auch für solche seltenen Fälle stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz. In vielen Standardpolicen ist der direkte Einschlag eines Meteoriten zunächst nicht ausdrücklich als versicherte Gefahr aufgeführt. Schäden am Gebäude oder Hausrat durch den direkten Aufprall sind deshalb in klassischen Wohngebäude- oder Hausratversicherungen häufig nicht automatisch abgedeckt. Versicherungsschutz kann jedoch bestehen, wenn der Einschlag Folgeschäden verursacht. Entsteht durch den Meteoriten beispielsweise ein Brand, greifen in der Regel die üblichen Feuerversicherungen innerhalb der Gebäude- oder Hausratversicherung. Bei Fahrzeugen sieht die Situation anders aus: Wird ein Auto von einem Meteoriten getroffen, kann eine Vollkaskoversicherung den Schaden übernehmen. In bestimmten Fällen kann auch die Teilkasko leisten, etwa wenn durch die Druckwelle ein Glasbruch entsteht oder ein Brand ausgelöst wird. Auch Personenschäden sind grundsätzlich abgesichert – etwa über Unfall-, Invaliditäts- oder Lebensversicherungen. Selbst wenn ein Meteoriteneinschlag äußerst unwahrscheinlich ist, zeigt das Beispiel: Der konkrete Versicherungsschutz hängt stark von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.
- Armutsgefährdung steigt weiter – inzwischen jeder Sechste betroffenvon germanBroker.net on 31. März 2026 at 4:34
Immer mehr Menschen in Deutschland leben unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze. Besonders stark betroffen sind Alleinlebende, Alleinerziehende und Arbeitslose. Die Armutsgefährdung in Deutschland hat weiter zugenommen. Nach aktuellen Zahlen galten im Jahr 2025 rund 13,3 Millionen Menschen als armutsgefährdet. Das entspricht 16,1 Prozent der Bevölkerung und damit etwa jeder sechsten Person. Im Vorjahr lag die Quote noch bei 15,5 Prozent. Als armutsgefährdet gelten Menschen mit einem Einkommen unterhalb von 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung. Für Alleinlebende lag diese Schwelle 2025 bei 1.446 Euro netto im Monat, für eine vierköpfige Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren bei 3.036 Euro. Die Schwellenwerte sind deutlich gestiegen – vor allem infolge höherer Einkommen und Preise. Besonders hoch ist das Armutsrisiko bei bestimmten Haushaltstypen. Alleinlebende weisen mit rund 31 Prozent die höchste Quote auf, gefolgt von Alleinerziehenden mit knapp 29 Prozent. Auch der Erwerbsstatus spielt eine zentrale Rolle: Arbeitslose sind mit einer Quote von fast 65 Prozent besonders stark betroffen. Aber auch Nichterwerbstätige und Menschen im Ruhestand liegen über dem Durchschnitt. Über die reine Einkommenslage hinaus sind rund 17,6 Millionen Menschen – gut 21 Prozent der Bevölkerung – von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Damit bleibt soziale Ungleichheit eine der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen.
