Aktuelles
- Tierversicherung: Dürfen Hunde ins Taxi?von germanBroker.net am 2. Juni 2023 um 3:41
Hunde leben in 21 Prozent der deutschen Haushalte (2021). Insgesamt gibt es etwa 10,3 Millionen Hunde in Deutschland – und sie verursachen mitunter Schäden, die für ihre Besitzer teuer werden können. Die folgenden sechs Urteile zeigen, wo Gefahren für Hundefreunde lauern und wo die Grenzen der Haftung liegen. Typische Tiergefahr verwirklicht Auf einem Fest ließ ein Hundehalter sein Tier frei herumlaufen. Als sich eine Frau zu dem Hund hinabbeugte, biss er zu. Der Hundehalter wollte deshalb eine Mitschuld geltend machen. Das sahen die Richter am OLG Oldenburg anders. Nach Treu und Glauben dürfe ein Gast bei einem freilaufenden Haustier davon ausgehen, dass Herunterbeugen keinen Beißreflex auslöst oder zum Angriff reizt. Die Frau habe sich nicht in eine Situation drohender Eigengefährdung begeben. Der Hundehalter musste nach Hinweisbeschluss vollen Schadenersatz leisten. Mit dem Hundebiss verwirklichte sich eine typische Tiergefahr, so die Richter (Az.: 9 U 48/17). Berücksichtigt das Jobcenter Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung? Mit dieser Frage befasste sich das Bundessozialgericht (B 14 AS 10/16 R) und entschied, dass Beiträge, die für eine gesetzlich vorgeschriebene Hunde-Haftpflichtversicherung gezahlt werden, nicht angerechnet werden, um so ein höheres ergänzendes steuerfinanziertes Arbeitslosengeld II zu erhalten. Nur Versicherungen, die einen spezifischen Bezug zu den Zielen des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch aufweisen, können angerechnet werden. Zum Beispiel Gebäudebrandversicherung oder Kfz-Versicherung, um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Anders verhält es sich, wenn ein Hund aus gesundheitlichen Gründen gehalten wird (z. B. Blindenführhund). Hund muss Ruhezeiten einhalten Eine Frau fühlte sich durch das Bellen ihres Nachbarhundes gestört und legte Protokolle, Videos und Lärmmessungen vor. Das OLG Brandenburg (Az.: 5 U 152/05) gab der Klägerin teilweise recht und verlangte, dass der Hundebesitzer sicherstellt, dass wochentags und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr keine wesentlichen lautstarken Lärmbelästigungen in Form von Bellattacken ausgehen, die das Eigentum der Klägerin an ihrem Grundstück, ihren Besitz und ihre Gesundheit beeinträchtigen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 5.000 Euro. Leine als Gefahrerhöhung Ein Hundehalter ließ seinen Hund auf einem asphaltierten Weg frei herumlaufen, ohne die Leine selbst festzuhalten. Das Tier zog die Leine hinter sich her. Als sich eine Radfahrerin näherte, reagierte das Tier nicht auf Pfiffe seines Herrchens. Die Frau stürzte. Das LG Tübingen erkannte eine Gefahrerhöhung im Hinterherschleifen der Leine. Der Hundehalter haftet allein für die Unfallfolgen, so die Richter (Az.: 5 O 218/14). Dürfen Hunde ins Taxi? Die Beförderungspflicht umfasst auch die Mitnahme von Hunden im Taxi. Allerdings dürfen Taxifahrer die Mitnahme von Hunden verweigern, wenn sie allergisch reagieren oder Angst vor dem Tier haben (OLG Hamm, Az.: 3 Ss OWi 61/92). In solchen Fällen ist der Taxifahrer allerdings verpflichtet, einen passenden Wagen bei der Zentrale anzufordern. 16.000 Euro für ungewollten Deckakt? Ungewollte Deckakte bei Tieren sind gar nicht so selten. Die Schadenersatzforderung im vorliegenden Fall aber schon. Eine Hobbyzüchterin wollte nämlich 16.000 Euro, nachdem ihre Rassehündin vom Nachbarhund gedeckt wurde. Weil die Züchterin keinen Mischlingswelpen wollte, ließ sie die Gebärmutter der Hündin entfernen. Die Schadenersatzforderung leitete sie vor allem aus entgangenen Gewinnen mit der beabsichtigten Zucht ab. Vor dem LG Coburg einigten sich die Streitparteien allerdings auf eine Summe von 500 Euro (Az.: 11 O 185/13).
- Camping-Urlaub: Diese Versicherungen werden von Verbraucherschützern empfohlenvon germanBroker.net am 30. Mai 2023 um 4:39
Welchen Versicherungsschutz sollten Reisende auch im Camping-Urlaub dabei haben? Dieser Frage widmete sich der Bund der Versicherten in einem Service-Beitrag. Die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) hat in einem aktuellen Beitrag jene Versicherungen benannt, die im Camping-Urlaub wichtig sind. So halten die Verbraucherschützer auch im Urlaub eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) für „unverzichtbar“. Denn eine solche Police deckt nicht nur jene Schäden, die anderen zugefügt wurden, sondern prüft auch, ob überhaupt ein berechtigter Schadenersatzanspruch vorliegt. Diese ‚Rechtsschutz-Funktion‘ stellte der BdV besonders heraus. Insbesondere Urlauber, die mit einem darlehens- oder leasingfinanzierten Campingfahrzeug unterwegs sind, sollten auch über einen Kasko-Schutz für das Fahrzeug verfügen, rät der BdV. Eine Teilkaskoversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, die Brand, Blitzschlag, Explosion oder Sturm und Hagel, Überschwemmung, Steinschlag oder Zusammenstöße mit Haarwild verursachen können. Aufgepasst: Manche Versicherer leisten auch nach Zusammenstößen mit Tieren jeder Art. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass bei Marder- und Tierbissen auch Folgeschäden abgesichert sind. Eine Vollkaskoversicherung leistet zudem noch bei Vandalismusschäden und Schäden durch selbst verschuldete Unfälle. Reisende, die auch den Inhalt ihres Campingfahrzeugs versichern wollen, sollten eine Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder eine Campingversicherung abschließen, so der BdV. Doch zuvor sollte auch der bestehende Versicherungsschutz geprüft werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine bestehende Hausratversicherung Schutz gewähren. Führt der Camping-Trip ins Ausland, sollte unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung mit ins Gepäck, raten die Verbraucherschützer. Denn diese Versicherung deckt jene Kosten für Heilbehandlungen im Ausland, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Aus Sicht des BdV sollte dabei darauf geachtet werden, dass nicht nur der „medizinisch notwendige“, sondern der „medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransport“ bezahlt wird. Abschließend raten die Verbraucherschützer zur Vereinbarung eines Auslandsschadenschutzes. Dabei handelt es sich um einen Zusatzbaustein der Kfz-Haftpflichtversicherung. Er greift, wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und die Deckungssumme der dortigen Versicherung nicht ausreicht.
- Aktienrente bzw. Generationenkapital – Was sich dahinter verbirgtvon germanBroker.net am 26. Mai 2023 um 4:38
Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Rentenreform vor, die gemeinhin unter dem Begriff „Aktienrente“ bekannt ist. Doch was verbirgt sich dahinter? Was bisher bekannt ist. Deutschland hat ein Problem: Die Gesellschaft altert, und das bedeutet auch, dass das Rentensystem unter Druck gerät. Denn dieses ist nach dem Umlagesystem organisiert: an Renten wird stark vereinfacht ausgegeben, was an Beiträgen durch Beschäftigte eingenommen wird. Und schon heute müssen zwei Beitragszahler einen Ruheständler bezahlen. Das Verhältnis wird sich noch verschärfen, denn nach Prognosen des Statistischen Bundesamtes werden in den kommenden 15 Jahren knapp 13 Millionen Menschen in den Ruhestand wechseln, ohne dass genug Personen im Erwerbsalter nachrücken. Schon heute muss der Bund 97 Milliarden Euro an Steuergeldern in die Rentenkasse geben. Eine Antwort der Bundesregierung auf dieses Problem ist die sogenannte Aktienrente. Das Konzept sieht vor, einen zusätzlichen Kapitalstock anzusparen, indem Geld in Aktien und Fonds investiert wird. Andere Länder haben diesen Schritt schon vor Jahrzehnten vollzogen. In Schweden, das als Vorbild für das aktuelle Modell galt, gibt es ein ähnliches Modell bereits seit 1998. Norwegen hat über seinen Staatsfonds, der ebenfalls in Aktien investiert, sogar bereits mehr als eine Billion Euro angespart: pro Kopf fast 165.000 Euro. Dagegen sind die Pläne der Bundesregierung eher bescheiden. In diesem Jahr sollen über ein Darlehen des Bundes zunächst 10 Milliarden Euro in die Aktienrente fließen. Vorgesehen ist dann, für 15 Jahre weitere 10 Milliarden Euro jährlich in den Kapitaltopf zu geben. Doch darüber sollen die künftigen Regierungskoalitionen pro Jahr im Rahmen des Bundeshaushaltes entscheiden. Ob und in welchem Umfang das Geld fließt, ist nach dem jetzigen Modell folglich ungewiss. Keine individuellen Ansprüche erworben Auch sonst unterscheiden sich die Pläne der Bundesregierung stark von den Vorbildern. Beispiel Schweden: Hier zahlen die Beschäftigten 2,5 Prozent ihres Bruttolohnes verpflichtend für die sogenannte Prämienrente ein. Sie haben dabei die Wahl, ob sie das Geld dem populären Staatsfonds AP7 oder einem von 800 privaten Produkten anvertrauen. Die Fondsanteile sind den Schweden gesetzlich zugesichert, das heißt, der Staat hat keinen Zugriff darauf. Die erworbenen Anteile werden im Grunde ähnlich behandelt wie bei einer privaten Rentenversicherung. Das ist auch wichtig, damit der Staat in Zeiten leerer Kassen nicht auf das Geld zugreifen kann, um es zweckzuentfremden. Ganz anders in Deutschland. Hier plant die Ampel-Koalition, den angesparten Fonds von einer unabhängigen und öffentlich-rechtlichen Stiftung verwalten zu lassen. Der angesparte Kapitalstock soll dann ab Mitte der 2030er Jahre verwendet werden, um die Rentenbeiträge und das Rentenniveau zugunsten der Beschäftigten zu stabilisieren und weniger Bundeszuschuss in die Rentenkasse einzahlen zu müssen. Das heißt, individuelle Ansprüche wie in Schweden erwerben die Bürgerinnen und Bürger hierzulande nicht. Auch können sie nicht mitentscheiden, wo das Geld angelegt wird. Entsprechend hat die Bundesregierung auch den Namen des Projektes korrigiert, denn eine „Aktienrente“ ist das Konzept nicht mehr. Aktuell wird es als „Generationenkapital“ bezeichnet. Die bisher angedachte Summe wird vom Gros der Ökonomen zudem für zu gering gehalten, um das Rentensystem zeitnah entlasten zu können. Skepsis gegenüber Aktien noch immer groß Ein Grund, weshalb sich ein vergleichbares Modell wie in Schweden – zumindest bisher – nicht durchsetzen konnte, ist die nach wie vor verbreitete Angst der Deutschen vor Aktien und Fonds. Nur 18,3 Prozent der erwachsenen Bürgerinnen und Bürger sind derzeit auf dem Aktienmarkt engagiert. Dem entgegen ist in den meisten Industriestaaten die Aktionärsquote deutlich höher. Hier herrschen immer noch viele Vorurteile. Obwohl zum Beispiel der Dax in seiner langfristigen Entwicklung starke Renditen erzielte, hat das Aktien-Engagement noch immer den Ruf der Zockerei, entgegen den statistischen Fakten. Denn wer seine Anlagen breit streut, nicht panikartig auf kurzfristige Kursschwankungen reagiert und seine Geldanlagen ausreichend diversifiziert, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer auskömmlichen Rendite rechnen. Fakt ist: Den meisten Menschen wird die gesetzliche Rente – trotz der jetzt angedachten Reformen – zukünftig kein sicherer Hafen sein. Selbst die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, dass die Bundesbürger zusätzlich privat vorsorgen und auch von Betriebsrenten Gebrauch machen. Hier hilft ein Beratungsgespräch, um einen auskömmlichen Altersvorsorge-Mix zu finden.
- Immobilien: Aus welchen Komponenten der Anschluss-Kredit bestehtvon germanBroker.net am 23. Mai 2023 um 2:35
Eine Anschlussfinanzierung ist nötig, wenn ein Baukredit oder eine Immobilienfinanzierung zum Laufzeitende noch nicht komplett abbezahlt ist. Bei der Anschlussfinanzierung handelt es sich um einen neuen Kredit - es werden also auch neue Konditionen vereinbart. Aus welchen Bausteinen sich der Anschluss-Kredit für die Immobilie zusammensetzt, zeigt folgende Übersicht: Restschuld: Die Restschuld ist der Betrag, den Sie noch an Ihre Bank oder Ihren Kreditgeber zurückzahlen müssen. Dieser Betrag bezieht sich auf den ausstehenden Teil des ursprünglichen Darlehens, den Sie bisher abbezahlt haben. Zinssatz: Der Zinssatz ist ein wesentlicher Bestandteil des Anschluss-Kredits. Er bestimmt die Höhe der Zinsen, die Sie während der Laufzeit des Kredits zahlen müssen. Der Zinssatz kann entweder variabel oder fest sein. Ein variabler Zinssatz kann sich im Laufe der Zeit ändern, während ein fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit gleichbleibt. Laufzeit: Die Laufzeit des Anschluss-Kredits gibt an, wie lange Sie den Kredit zurückzahlen müssen. Dieser Zeitraum kann je nach Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Kreditgeber variieren. Üblicherweise beträgt die Laufzeit für Anschlussfinanzierungen mehrere Jahre. Tilgungsart: Die Tilgungsart bestimmt, wie Sie den Kredit zurückzahlen. Es gibt verschiedene Tilgungsarten wie die Annuität, die konstante Tilgung oder auch die endfällige Tilgung. Bei der Annuitätentilgung zahlen Sie während der gesamten Laufzeit des Kredits konstante Raten, die aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil bestehen. Bei der konstanten Tilgung verringert sich der Zinsanteil mit jeder Rate, während der Tilgungsanteil gleichbleibt. Bei der endfälligen Tilgung zahlen Sie während der Laufzeit nur die Zinsen und tilgen den gesamten Kreditbetrag am Ende der Laufzeit auf einmal. Gebühren und Kosten: Bei einer Anschlussfinanzierung können auch Gebühren und Kosten anfallen. Dazu gehören zum Beispiel Bearbeitungsgebühren, Notarkosten, Grundbuchgebühren und gegebenenfalls Bereitstellungszinsen. Es ist wichtig, alle Kostenfaktoren zu berücksichtigen, um eine realistische Einschätzung der Gesamtkosten des Anschluss-Kredits zu erhalten. Wichtig ist, sich von unabhängiger Seite rechtzeitig vor Ablauf der Zinsbindungsfrist und abgestimmt auf die individuelle Lebenssituation zu Möglichkeiten der Anschlussfinanzierung beraten zu lassen.