Aktuelles

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  • Kfz-Versicherung: Vertragsentlastung trotz verspäteter Verkaufsmitteilung
    von germanBroker.net am 26. Juli 2024 um 4:29

    Der Verkauf eines Fahrzeugs muss unverzüglich der Kfz-Versicherung gemeldet werden. Doch was bedeutet „unverzüglich“? Ein Fall des Versicherungsombudsmanns klärt dies. Im April 2021 verkaufte ein Versicherungsnehmer sein Fahrzeug und meldete dies zehn Tage später dem Versicherer. Nach einem Unfall lehnte der Versicherer eine Vertragsentlastung ab, da die Meldung verspätet erfolgt sei. Der Versicherte – mit der Entscheidung des Versicherers nicht einverstanden – wandte sich an den Versicherungsombudsmann, die Streitschlichtungsstelle für Verbraucher in Versicherungsfragen. Der Ombudsmann entschied jedoch zugunsten des Versicherungsnehmers und erklärte, dass zehn Tage als unverzüglich gelten können. Der Versicherer entlastete daraufhin den Vertrag. Bedeutung der Entscheidung Eine „schadenfallbedingte Vertragsbelastung“ tritt auf, wenn nach einem Schadenfall der Vertrag des Versicherungsnehmers belastet wird, etwa durch eine Hochstufung. Diese Entscheidung zeigt, dass eine unverzügliche Meldung innerhalb von zehn Tagen ausreichend sein kann, um den Vertrag zu entlasten und die Belastung auf den neuen Eigentümer zu übertragen.

  • Rekordbelastung in Pflegeheimen: Eigenanteile steigen weiter
    von germanBroker.net am 23. Juli 2024 um 5:30

    Die Zuzahlungen für Pflegeheimplätze in Deutschland steigen weiter. Zum 1. Juli 2024 liegt der durchschnittliche Eigenanteil für die Unterbringung in einem Pflegeheim bei 3.123 Euro pro Monat. Im Vergleich zum Jahresbeginn 2024 sind dies 340 Euro mehr. Trotz gesetzlicher Neuregelungen, die seit Anfang 2022 die Pflegebedürftigen entlasten sollen, kennen die Kosten aktuell nur eine Richtung: nach oben. Höhere Kosten trotz gesetzlicher Zuschüsse Die Pflegekassen beteiligen sich seit 2022 mit einem gestaffelten Leistungszuschlag an den Pflegekosten. Dieser Zuschlag wurde zum 1. Januar 2024 weiter erhöht. Dennoch ist der Eigenanteil für pflegebedingte Aufwendungen, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung stark angestiegen. Besonders betroffen ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE), der im Vergleich zum Jahresbeginn 2024 um 301 Euro auf 1.678 Euro kletterte. Steigende Zahl der Pflegebedürftigen Die Zahl der Menschen, die Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung erhalten, ist ebenfalls gestiegen. Zum Ende des Jahres 2022 erhielten rund 4,875 Millionen Menschen entsprechende Leistungen, was einem Anstieg von 82,6 Prozent seit 2015 entspricht. Weitere 311.586 Leistungsbezieher erhielten Gelder aus der privaten Pflege-Pflichtversicherung. Kritik an der Verantwortung der Länder Die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner kritisiert die hohe finanzielle Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen: „Dass diese so hoch ist, liegt auch daran, dass die Länder ihre Verantwortung ignorieren. Allein die Übernahme der Investitionskosten, wie gesetzlich vorgesehen, würde Heimbewohnerinnen und -bewohner um durchschnittlich 490 Euro im Monat entlasten.“

  • Erwerbsminderungsrente: Psychische Erkrankungen als Hauptursache
    von germanBroker.net am 19. Juli 2024 um 4:46

    Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Erwerbsminderungsrenten in Deutschland. Im Jahr 2023 entfielen fast 40 Prozent der neuen Renten auf psychosomatische Diagnosen. Frauen sind dabei häufiger betroffen als Männer. Im Jahr 2023 erhielten 164.364 Personen erstmals eine Erwerbsminderungsrente mit einem durchschnittlichen Zahlbetrag von 1.001,34 Euro. Psychische Erkrankungen waren die häufigste Ursache, gefolgt von orthopädischen und sonstigen Krankheiten. Frauen sind stärker betroffen als Männer. Die meisten Renten wurden wegen voller Erwerbsminderung gewährt, wobei der durchschnittliche Zahlbetrag bei 1.059 Euro lag. Teilweise Erwerbsminderung wurde bei 20.216 Personen festgestellt, mit einem durchschnittlichen Zahlbetrag von knapp 593 Euro. Bezugsvoraussetzungen für Erwerbsminderung Um eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten, müssen strenge Vorgaben erfüllt sein. Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine Person außerstande ist, mindestens sechs Stunden täglich in irgendeinem Beruf zu arbeiten. Diese Einschränkung muss nach aktueller Diagnose dauerhaft bestehen, wobei "dauerhaft" in der Regel bedeutet, dass der Zustand länger als sechs Monate anhält. Volle Erwerbsminderung besteht, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich in irgendeinem Beruf zu arbeiten. Darüber hinaus müssen mindestens fünf Jahre Beitragszeit in der Rentenversicherung nachgewiesen werden, davon drei Jahre Pflichtbeitrag in den zurückliegenden fünf Jahren.

  • Reiseabbruchversicherung: Empfehlenswert, aber kein Ersatz für Reisekrankenschutz
    von germanBroker.net am 16. Juli 2024 um 5:44

    Die Reisesaison steht vor der Tür – und mit ihr steigt die Vorfreude auf Erholung und Abenteuer. Doch was passiert, wenn eine Reise unerwartet abgebrochen werden muss? Eine Reiseabbruchversicherung kann in solchen Fällen für finanzielle Entlastung sorgen. Doch was leistet diese Versicherung genau und worauf sollte man achten? Eine Reiseabbruchversicherung bietet Schutz, wenn eine Reise aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse abgebrochen werden muss. Zu den abgedeckten Gründen gehören schwere Krankheit, Unfall oder Tod des Versicherten, eines nahen Angehörigen oder einer mitreisenden Person. Auch Schwangerschaftskomplikationen und erhebliche Schäden am Eigentum, wie durch Feuer oder Einbruchdiebstahl, sind versichert. Betriebsbedingte Kündigungen oder der Beginn einer neuen Arbeitsstelle sind ebenfalls mögliche Gründe für eine Leistung. Die Versicherung übernimmt die nicht genutzten Reiseleistungen und zusätzliche Rückreisekosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Auch ein notwendiger verlängerter Aufenthalt, etwa aufgrund einer schweren Erkrankung einer mitreisenden Person, wird abgedeckt, wenn diese Person nicht transportfähig ist und im Krankenhaus bleiben muss. Achtung: Für chronische Erkrankungen wird nicht geleistet Wichtig ist, dass die Reiseabbruchversicherung nur für unerwartete und schwere Erkrankungen leistet. Chronische Erkrankungen, die bereits vor Reiseantritt bestanden, sind in der Regel ausgeschlossen. Schübe bekannter Vorerkrankungen wie Multiple Sklerose oder Morbus Crohn sind ebenfalls nicht versichert. Jedoch kann ein erneutes Auftreten einer Krankheit versichert sein, wenn die letzte Erkrankung lange genug zurückliegt und keine Behandlung erforderlich war. Die Fristen variieren je nach Versicherer – hier müssen die Versicherungsbedingungen geprüft werden. Weitere Ausschlüsse umfassen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, chronische psychische Erkrankungen sowie Ereignisse durch Kriegs- oder Unruhezustände. Auch bekannte Risiken zum Zeitpunkt der Reisebuchung sind nicht abgedeckt. Ein Beispiel: Wenn ein nicht mitreisendes Familienmitglied bereits bei der Buchung schwer erkrankt ist und sich im Krankenhaus befindet, übernimmt die Versicherung keine Kosten, falls sich deren Zustand verschlechtert und die restliche Familie von der Reise zurückkehren muss. Geleistet wird nur bei unvorhergesehenen Ereignissen. Reiseabbruchversicherung ersetzt keine Reisekrankenversicherung: Warum eine Reisekrankenversicherung unverzichtbar ist Eine Reiseabbruchversicherung kann sich lohnen. Eine Reisekrankenversicherung ist jedoch unverzichtbar. Sie schützt vor hohen Kosten im Krankheitsfall im Ausland, die die gesetzliche Krankenversicherung oft nicht übernimmt. Besonders wichtig ist der Schutz bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport der Mitreisenden, wenn diese auf der Reise verunglücken oder schwer erkranken. Die Reiseabbruchversicherung deckt nur die Kosten der ursprünglich gebuchten Rückreise. Das reicht für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nicht aus. Ein medizinischer Rücktransport von Mallorca nach Deutschland kostet etwa 12.500 Euro. Von Rio de Janeiro nach Düsseldorf sind es rund 72.500 Euro. Und ein Beispiel aus Thailand zeigt die drohenden Kosten besonders deutlich: Nach einem Treppensturz kostete der Rücktransport eines Koma-Patienten aus Thailand 80.000 Euro und konnte nur durch Spenden finanziert werden. Eine Reisekrankenversicherung übernimmt solche Kosten und bietet umfassenden Schutz, besonders in Ländern wie den USA. Dort sind auch medizinische Behandlungen extrem teuer. Eine Notfallbehandlung in den Staaten kann mehrere tausend Dollar kosten, eine Blinddarmoperation über 100.000 Dollar und eine intensivmedizinische Behandlung bis zu 10.000 Dollar täglich. Daher ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Wer mehr über den notwendigen Versicherungsschutz auf Reisen wissen möchte, sollte eine Expertin oder einen Experten fragen.

  • Privatkunden: Wann die Rechtsschutzversicherung eingesetzt wird
    von germanBroker.net am 12. Juli 2024 um 4:47

    Bei welchen Gelegenheiten Deutsche auf ihre Rechtsschutzversicherung zurückgreifen, zeigt die Auswertung eines Rechtsschutzversicherers: Vertrags-Rechtsschutz: Auseinandersetzungen wegen eines Kfz-Kaufvertrags, wegen des Vertrags mit dem Telefonanbieter oder wegen einer Urlaubsreise: um sie ging es in mehr als jedem vierten Fall (26 Prozent). Schadenersatz-Forderungen: 18 Prozent der Fälle betreffen Schadenersatzansprüche – der zweithäufigste Grund. Dabei kann es beispielsweise um Streitigkeiten über die Höhe der Reparaturkosten nach einem Unfall oder um die Höhe des Schmerzengeldes gehen. Arbeitsrecht: Auf dem dritten Platz folgt mit 13 Prozent aller Streitfälle das Arbeitsrecht. Abmahnung, betriebsbedingte Kündigung oder Differenzen wegen Formulierungen im Arbeitszeugnis sind typische Themen. Verkehrs-Rechtsschutz: Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen im Straßenverkehr machen 13 Prozent der Fälle aus. Die Bandbreite der Streitfälle ist hier besonders groß: von Geschwindigkeitsübertretungen über Vorfahrtverstöße bis hin zu Ermittlungen nach einem schweren Verkehrsunfall. Immobilien:Die Streitfälle bilden das gesamte Spektrum ab, das sich im Spannungsfeld zwischen Eigentümer, Mieter und Vermieter ereignen kann: Mieterhöhung, die Nebenkostenabrechnung, den Schimmel im Badezimmer oder die hohe Hecke auf dem Nachbargrundstück. Jede zehnte juristische Auseinandersetzung spielte sich in diesem Rechtsgebiet ab.

  • Pfändungsfreigrenzen steigen
    von germanBroker.net am 9. Juli 2024 um 4:45

    Wer Schulden hat, darf jetzt etwas mehr Geld im Portemonnaie behalten. Denn die Pfändungsfreigrenzen wurden zum 1. Juli 2024 angehoben. Auch Bundesbürger mit finanziellen Problemen müssen ein auskömmliches Leben führen können. Deshalb hat der Gesetzgeber einen monatlichen Grundbetrag vom Arbeitseinkommen festgelegt, auf den Gläubiger keinen Zugriff haben. So soll verhindert werden, dass die Betroffenen auf Sozialhilfeniveau abrutschen und staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen müssen. Die gute Nachricht: Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Schuldner mehr von ihrem Lohn behalten. Der monatliche unpfändbare Grundbetrag für Arbeitseinkommen erhöht sich von 1.402,28 Euro auf 1.491,75. Wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, steigt dieser Beitrag. Die Berechnung ist abhängig vom Gehalt sowie der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Für die erste unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Pfändungsfreibetrag von 527,76 Euro auf 561,43 Euro im Monat. Für jede weitere unterhaltspflichtige Person steigt der pfändungsfreie Betrag jeweils um 312,78 Euro monatlich. Bisher waren dies 294,02 Euro im Monat. Bezüge aus betrieblicher Altersvorsorge geschützt Damit Menschen mit Schulden für ihren Ruhestand privat vorsorgen können, sind auch die betriebliche Altersvorsorge und die Zulagen für vermögenswirksame Leistungen vor Gläubigern geschützt. Darüber hinaus gilt das auch für bestimmte Renten und Zahlungen aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen. Hier lohnt es sich im Zweifel, eine professionelle Beratung einzuholen. Auf einige Versicherungen sollte man trotz Schulden nicht verzichten. So sollte jeder Bundesbürger eine private Haftpflicht-Police besitzen: Sie leistet, wenn man Dritten einen Schaden zufügt. Eine Kranken- und Pflegeversicherung ist ohnehin Pflicht. Die Rechtsschutzversicherung bietet Unterstützung, falls man mit einem teuren Rechtsstreit konfrontiert wird. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte – wenn möglich – nicht gekündigt werden, da sie die Arbeitskraft absichert. Andere Versicherungen hängen von der individuellen Lebenssituation ab. Auch hier hilft ein Beratungsgespräch, Einsparmöglichkeiten ausfindig zu machen.