Aktuelles

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  • Ladung nicht hinreichend gesichert: Schadenersatz für Steinschlag
    von germanBroker.net am 18. April 2025 um 4:39

    Ein Autofahrer forderte Schadensersatz wegen eines Steinschlags durch nicht ausreichend gesicherte Ladung. Wie das Amtsgericht Itzehoe entschied. Ein Autofahrer befuhr im Oktober 2022 eine Landstraße im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Itzehoe. Kurz vor einer Ortschaft kam ihm ein Stein von einem Lkw entgegen. Der Autofahrer wendete nach der Begegnung, folgte dem Lkw und brachte diesen zum Anhalten. Er behauptete, der Lkw habe Ladung in Form von Sand und Steinen verloren, die sein Fahrzeug getroffen und beschädigt hätten, wodurch ihm ein Schaden von fast 3.000,00 € entstanden sei. Die Beklagtenseite bestritt, dass der Lkw Ladung verloren habe und dass die Schäden darauf zurückzuführen seien. Die Klage hatte überwiegend Erfolg. Das Gericht entschied (Az.: 91 C 1121/23), dass die geltend gemachten Schäden weitgehend durch den Verlust von Ladung bzw. Ladungsresten des Beklagtenfahrzeugs verursacht worden seien. Die Darstellung des Klägers wurde als plausibel und lebensnah angesehen und durch den Zeugen, den Schwager des Klägers, gestützt. Dieser bestätigte die Schilderung als Zeuge vom Hörensagen und gab an, dass ein Schaden an der Windschutzscheibe am Vormittag des Ereignisses noch nicht vorhanden gewesen sei. Die Beklagtenseite konnte keinen plausiblen Vortrag zu dem Sachverhalt, insbesondere zum Beladungszustand des Lkws, vorbringen. Der Sachverständige bestätigte weitgehend die Darstellung des Klägers zum Schadensbild und schätzte die Reparaturkosten auf knapp 2.400,00 €. Das Urteil ist rechtskräftig.

  • Höhere Förderung für die Altersvorsorge – Das sollten Sparer jetzt wissen
    von germanBroker.net am 15. April 2025 um 5:37

    Mehr Steuervorteile für die Altersvorsorge: Wer privat oder betrieblich für das Alter vorsorgt, kann 2025 von höheren Förderbeträgen profitieren. Das bringt Arbeitnehmern und Selbstständigen zusätzliche Steuerersparnisse. Gute Nachrichten für alle, die für das Alter vorsorgen: Der Staat hat die steuerlichen Fördergrenzen für die private und betriebliche Altersvorsorge zum Jahreswechsel erhöht. Dadurch können Sparer höhere Beträge steuerfrei investieren und so mehr aus ihrer Vorsorge machen. Private Altersvorsorge: Mehr Steuervorteile für Rürup-Rente und Co. Wer in eine Basis-Rente (Rürup-Rente) einzahlt, kann ab sofort bis zu 29.344 Euro pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das sind fast 2.000 Euro mehr als im Vorjahr. Für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag. Auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung fallen unter diese Regelung. Betriebliche Altersvorsorge: Mehr steuerfreie Beiträge möglich Wer eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) nutzt, profitiert ebenfalls von höheren Steuerfreibeträgen. Arbeitnehmer können nun 3.864 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Zusätzlich gibt es noch mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss. Wer möchte, kann denselben Betrag noch einmal steuerfrei einzahlen – insgesamt also 7.728 Euro im Jahr. Rentner profitieren von höheren Freibeträgen Auch für Betriebsrentner gibt es eine Verbesserung: Der Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge wurde auf 187,25 Euro pro Monat erhöht. Das bedeutet, dass Kapitalabfindungen bis zu 22.470 Euro beitragsfrei bleiben. Diese Änderungen machen die private und betriebliche Altersvorsorge noch attraktiver. Wer noch keine passende Lösung hat, sollte sich jetzt informieren, um die neuen Steuervorteile voll auszuschöpfen.

  • Bestattungsvorsorge: So sichern Deutsche ihre letzte Ruhestätte ab
    von germanBroker.net am 11. April 2025 um 5:29

    Feuer-, Wald- und Erdbestattung zählen zu den beliebtesten Bestattungsformen in Deutschland. Doch die Kosten sind oft erheblich – Bestattungsvorsorge kann hier entlasten. In Deutschland sind die Vorstellungen über die eigene Bestattung bei vielen Menschen klar: Laut einer aktuellen Umfrage wünschen sich 28,4 Prozent eine Feuerbestattung, gefolgt von der Waldbestattung (24,5 Prozent) und der klassischen Erdbestattung (15,6 Prozent). Weniger beliebt sind Seebestattungen, anonyme Beisetzungen und andere unkonventionelle Bestattungsformen. Ein zentraler Aspekt dieser Entscheidungen ist jedoch die finanzielle Absicherung, denn die Kosten können in den fünfstelligen Bereich gehen – eine Belastung, die viele Hinterbliebene allein nur schwer tragen können. Hier setzt die Bestattungsvorsorge an. Sie hilft dabei, die finanziellen Mittel für die gewünschte Bestattungsform im Voraus sicherzustellen und entlastet die Hinterbliebenen im Trauerfall. Doch trotz dieser Vorteile ist die Vorsorgelücke groß: Mehr als die Hälfte der über 40-Jährigen in Deutschland hat noch keine Vorkehrungen für die eigene Bestattung getroffen. Über die Studie: Civey-Umfrage im Auftrag der LV 1871. Die Umfrage wurde online im Oktober 2024 durchgeführt. Sie ist repräsentativ. Teilgenommen haben 2.501 Personen

  • Rekordkosten für Glasbruch: Kfz-Versicherer zahlen 1,7 Milliarden Euro
    von germanBroker.net am 8. April 2025 um 5:28

    Die Kosten für Glasbruchschäden an kaskoversicherten Fahrzeugen haben ein neues Rekordhoch erreicht. Laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) regulierten die Kfz-Versicherer im Jahr 2023 rund zwei Millionen Glasbruchschäden und zahlten dafür insgesamt 1,7 Milliarden Euro. Die Schadenskosten sind deutlich gestiegen: Im Durchschnitt kostete die Reparatur oder der Austausch der Verglasung 838 Euro – ein Anstieg um fast zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr. „Der Austausch oder die Reparatur der Verglasung wird immer teurer“, erklärt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. Besonders moderne Technologien wie integrierte Sensoren und Kamerasysteme machen die Reparaturen kostspieliger, was die Versicherer zunehmend belastet.

  • Neue Berufskrankheiten ab April 2025: Mehr Schutz für belastete Berufsgruppen
    von germanBroker.net am 4. April 2025 um 5:11

    Ab dem 1. April 2025 werden drei neue Erkrankungen offiziell als Berufskrankheiten anerkannt. Dies bedeutet für betroffene Arbeitnehmer erweiterte Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Änderungen gehen auf die sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheitenverordnung (BKV) zurück, die der Bundesrat verabschiedet hat. Diese drei Erkrankungen sind jetzt Berufskrankheiten: Läsion der Rotatorenmanschette (BK-Nr. 2117) Betroffen sind vor allem Beschäftigte, die regelmäßig über Kopf arbeiten oder schwere Lasten bewegen. Dazu zählen Montagearbeiter, Schweißer, Bauarbeiter und Beschäftigte in der Textilindustrie. Intensive Schulterbelastungen über viele Jahre hinweg können zu degenerativen Schäden führen. Gonarthrose bei professionellen Fußballspielern (BK-Nr. 2118) Wer über 13 Jahre professionell Fußball gespielt hat – davon mindestens 10 Jahre in den obersten Ligen – kann künftig einen Anspruch auf Anerkennung der Kniegelenksarthrose als Berufskrankheit geltend machen. Dies betrifft auch Spieler, die bereits im Jugendalter (16–19 Jahre) aktiv in unteren Ligen gespielt haben. Chronische obstruktive Bronchitis (COPD) durch Quarzstaub (BK-Nr. 4117) Diese Form der Atemwegserkrankung kann durch langjährige Belastung mit Quarzstaub entstehen. Besonders gefährdet sind Bergleute, Tunnelbauer, Ofenmaurer oder Dentallabor-Mitarbeiter, die täglich mit feinen Staubpartikeln arbeiten. Welche Leistungen können Betroffene erhalten? Wer von einer dieser Berufskrankheiten betroffen ist, kann nach Anerkennung durch die gesetzliche Unfallversicherung verschiedene Leistungen beanspruchen. Dazu gehören: Medizinische Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen Berufliche Wiedereingliederung und Umschulungen Rentenleistungen, falls die gesundheitlichen Folgen zu dauerhaften Einschränkungen führen Die Aufnahme dieser Krankheiten in die Berufskrankheitenliste basiert auf medizinischen Erkenntnissen und langjährigen Studien. Die Anpassung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der sozialen Absicherung für risikobelastete Berufsgruppen.

  • Immobilienkauf bleibt für viele ein Ziel, doch Hürden sind hoch
    von germanBroker.net am 1. April 2025 um 5:09

    Eine aktuelle Umfrage von Immoscout24 zeigt, dass der Wunsch nach Wohneigentum in Deutschland weiterhin groß ist. Besonders junge Erwachsene zwischen 18 und 29 Jahren (85 Prozent) sowie Bewohner Süddeutschlands (62 Prozent) streben nach einem Eigenheim. Die wichtigsten Gründe für den Immobilienerwerb sind Sicherheit und Unabhängigkeit (32 Prozent), Altersvorsorge (25 Prozent) und eine verbesserte Wohnqualität (20 Prozent). Allerdings stehen viele Kaufinteressierte vor finanziellen Hürden: 28 Prozent geben an, nicht genügend Eigenkapital zu haben, während 27 Prozent die hohen Immobilienpreise als Hindernis sehen. Besonders betroffen sind 40- bis 49-Jährige (37 Prozent) sowie Familien (35 Prozent). Vier von zehn Befragten verfügen über weniger als 10.000 Euro Eigenkapital, was die Finanzierung zusätzlich erschwert. Dennoch bleibt die Immobilie als Geldanlage gefragt: 71 Prozent der Befragten sehen sie als Investition, bei den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar 82 Prozent. Verglichen mit anderen Anlageformen bevorzugen 47 Prozent den Immobilienkauf, während 28 Prozent ETFs als attraktive Alternative betrachten.