Aktuelles

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  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherer darf nicht pauschal Schweigepflicht entbinden
    von germanBroker.net am 15. März 2024 um 5:04

    Das Landgericht Berlin bestätigte in einem Urteil vom 18.08.2021 (LG Berlin, 23 O 180/18), dass Berufsunfähigkeitsversicherer nicht generell verlangen können, dass Versicherte ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, um Leistungsfälle zu überprüfen. In einem konkreten Fall hatte ein Kfz-Werkstattbesitzer 2003 eine solche Versicherung abgeschlossen. Nach einer schweren psychischen Erkrankung im Jahr 2016 stellte er einen Leistungsantrag, unterstützt von mehreren psychiatrischen Gutachten. Dennoch forderte der Versicherer zusätzliche Informationen und verlangte eine pauschale Schweigepflichtentbindung. Pauschale Forderungen nach Schweigepflichtentbindung sind rechtswidrig Das Gericht urteilte, dass der Versicherer bereits mit den vorliegenden Gutachten den Leistungsfall hätte prüfen können. Die pauschale Forderung nach Schweigepflichtentbindung sei rechtswidrig, da der Versicherer nicht darlegen konnte, warum dies erforderlich sei. Eine wirksame Einwilligung des Versicherten fehlte. Das Urteil betont das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und fordert einen Dialog zwischen Versicherten und Versicherern über erforderliche Daten zur Leistungsprüfung. Eine pauschale Schweigepflichtentbindung könnte sensibelste Daten ohne angemessene Kontrolle preisgeben und steht somit im Konflikt mit Datenschutz und Selbstbestimmungsrecht.

  • Entwarnung für Besitzer von Gabelstaplern und Landmaschinen: Keine Versicherungspflicht in Sicht
    von germanBroker.net am 12. März 2024 um 5:02

    Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat erfolgreich eine geplante Versicherungspflicht für langsam fahrende Fahrzeuge wie Gabelstapler, Landmaschinen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumer und andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen abgewendet. Diese Entscheidung wurde auf der Webseite des Vermittlungsausschusses bekannt gegeben. Ursprünglich war vorgesehen, dass bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler ab dem 1. Januar 2025 eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen würden, sofern ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht überschreitet. Diese Fahrzeuge waren bisher über Privathaftpflicht-Policen mitversichert. Jedoch stieß dieser Plan auf Widerstand, insbesondere seitens der Versicherungswirtschaft, die vor einem erheblichen Verwaltungsaufwand warnte. Millionen von Versicherungsverträgen hätten geändert und neu formuliert werden müssen. Der Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, die Neuregelung zu streichen und den bisher geltenden Ausschluss der Kfz-Versicherungspflicht beizubehalten. Der Bundestag wird als nächstes über diesen Vorschlag abstimmen, gefolgt von einer Entscheidung des Bundesrates in seiner Sitzung am 22. März 2024.

  • Sparfuchs oder Spar-Eule: Die vielfältigen Gesichter des deutschen Sparverhaltens
    von germanBroker.net am 8. März 2024 um 5:00

    Sind Männer die wagemutigeren Anleger? Ein Blick auf die Zahlen offenbart geschlechtsspezifische Unterschiede im Sparverhalten und zeigt, wer eher auf risikoreiche Anlagen setzt. Wer zeigt hier finanzielle Vorsicht? Die große Mehrheit der Deutschen (74 Prozent) praktiziert regelmäßiges Sparen. Unter den Sparern legen 23 Prozent monatlich Beträge zwischen 101 und 500 Euro zurück, während weitere 17 Prozent sogar noch höhere Summen beiseitelegen. Interessanterweise zeigen sich beim Sparen auch deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede: Während fast die Hälfte der Männer (47 Prozent) monatlich Beträge über 101 Euro spart, trifft dies nur auf 32 Prozent der Frauen zu. Hinsichtlich der Anlagestrategien offenbaren sich Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Das klassische Sparkonto ist bei beiden Geschlechtern beliebt, wobei 34 Prozent der Frauen und 32 Prozent der Männer darauf setzen. In Deutschland zeigen Männer eine stärkere Präferenz für Wertpapiere (17 Prozent), während nur 7 Prozent der Frauen diese Anlageform wählen. Ein Blick nach Schweden zeigt jedoch ein anderes Bild: Dort investieren 41 Prozent der Frauen und die Hälfte der Männer in Wertpapiere. Insgesamt zeigt sich, dass Männer bei risikobehafteten Anlagen wie Aktien deutlich aktiver sind: 26 Prozent der Männer investieren in Aktien, im Vergleich zu nur 12 Prozent der Frauen. Besorgniserregend ist jedoch, dass 46 Prozent der Frauen angeben, nicht zu investieren, weil ihnen die finanziellen Mittel fehlen. Bei Männern sind es hingegen nur 31 Prozent, die diesen Grund nennen. Diese finanzielle Hürde betrifft auch viele Frauen in Italien (48 Prozent) und Frankreich (45 Prozent). Nur in Schweden liegt der Anteil der Frauen, die keine finanziellen Mittel zum Investieren haben, unter 25 Prozent. Quelle: YouGov-Umfrage im Auftrag von Readly vom 28. bis 31. August 2023, durchgeführt von YouGov, rund 1.000 Befragte in Deutschland zwischen 18 und 60 Jahren.

  • Cyber-Versicherung: GDV fasst Musterbedingungen neu
    von germanBroker.net am 5. März 2024 um 5:58

    Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Musterbedingungen für die Cyberversicherung überarbeitet. Welche Themen klargestellt wurden. Im April 2017 stellte die Versicherungswirtschaft erstmals unverbindliche Musterbedingungen für eine Cyberversicherungspolice vor. Damit reagierte der Versicherer-Verband auf die zunehmende Anzahl der Cyber-Angriffe und der daraus resultierenden finanziellen Schäden. Ein Grund für die Anfälligkeit von vor allem kleinen oder mittelständischen Unternehmen sei im mangelnden Risikobewusstsein für die Gefahren im Netz zu finden. Das unterstrich eine damalige Forsa-Studie, die der GDV in Auftrag gegeben hatte. Die Bedingungen sollten auch als Vergleichsmaßstab dienen, um Versicherungsangebote bewerten zu können, so der Verband seinerzeit. Sieben Jahre später haben sich die Gefahren und die Absicherung deutlich gewandelt. Die Risiken und die entsprechende Risiko-Abwehr muten einem Katz- und Mausspiel an. Einhergehend damit hat sich der Lobby-Verband erneut den Musterbedingungen für die Cyberrisikoversicherung gewidmet und diese auf den Stand 2024 gehoben. Viele Risiko-Aspekte, die heutzutage eine Rolle spielen, gab es damals noch nicht. So arbeiten mehr Beschäftigte mobil, Cloud Computing wird stärker genutzt und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat neue Schadenersatzansprüche bei Datenlecks geschaffen. Folgende Punkte listet der GDV bezüglich der Änderungen auf: Mobiles Arbeiten: Die neuen Musterbedingungen stellen klar, dass auch der Fernzugriff auf die Unternehmens-IT versichert ist. Verletzung von Datenschutzgesetzen: Seit 2018 räumt die DSGVO den Betroffenen eines Datenlecks ein Recht auf Schadenersatz ein. Da von einem solchen Datenleck oft viele Menschen betroffen sind, können diese Zahlungen sehr hoch ausfallen. Dieses Risiko wird in der Neufassung der Musterbedingungen mitversichert. Krieg und staatliche Angriffe: Die Neufassung stellt klar, dass ein Krieg im Sinne der Bedingungen nicht den Einsatz physischer Waffengewalt voraussetzt. Schäden durch Kriegshandlungen sind auch dann ausgeschlossen, wenn der Krieg mit digitalen Mitteln geführt wird. Darüber hinaus formulieren die neuen Musterbedingungen einen Ausschluss für staatliche Cyberangriffe. Demnach sind Schäden ausgeschlossen, die eine direkte oder indirekte Folge eines erfolgreichen staatlichen Angriffs auf kritische Infrastrukturen sind. Externe Dienstleister: Schäden infolge einer Störung bei externen Dienstleistern wie Cloud-Anbietern, Rechenzentren oder Software-as-a-Service-Lösungen waren vom Versicherungsschutz bislang ausgeschlossen. Diese Einschränkung wird in den neuen Musterbedingungen größtenteils aufgehoben: Werden beim Dienstleister gespeicherte Daten manipuliert, mit Schadsoftware infiziert oder für unberechtigte Personen zugänglich, besteht Versicherungsschutz. Weiterhin ausgeschlossen bleibt hingegen der Ausfall des Dienstleisters, also die fehlende Verfügbarkeit der Daten. IT-Sicherheitsniveau: Die vom versicherten Unternehmen zu erfüllenden Obliegenheiten wurden neu formuliert, um den aktuellen technischen Stand abzubilden und das Verständnis beim Leser zu verbessern. Die Basis für ein angemessenes IT-Sicherheitsniveau bilden weiterhin die bekannten, einfach umzusetzenden Maßnahmen wie regelmäßige Datensicherungen, starke Passwörter, individuelle Zugänge, Virenscanner, Firewalls und schnell installierte Sicherheitsupdates. Die vollständigen neuen Musterbedingungen für Cyberschutz hat der Verband hier als PDF online gestellt.

  • Steigende Kosten für Patienten: Europäische Union plant vollständiges Verbot von Zahn-Amalgam
    von germanBroker.net am 1. März 2024 um 4:27

    Mit dem Verbot von Zahn-Amalgam ab 2025 könnten Zahnarztbesuche teurer werden. Doch viele suchen bereits nach Alternativen wie eine private Zahnzusatzversicherung. Die Europäische Union hat die Quecksilberverordnung überarbeitet und will die Verwendung von Zahn-Amalgam vollständig verbieten. Vor den möglichen Folgen warnen Zahnärzte. Für Zahnfüllungen aus Amalgam werden derzeit 40 Tonnen Quecksilber jährlich allein in Europa verbraucht. Zuviel findet die Europäische Union und hat eine Überarbeitung der Quecksilberverordnung auf den Weg gebracht. Die sieht folgendes vor: keine Verwendung von Zahn-Amalgam mehr ab dem 1. Januar 2025 Verbot von Herstellung und Ausfuhr von Zahn-Amalgam aus der EU ab 1. Januar 2025 Zahnärzte kritisieren die Entscheidung und weisen darauf hin, dass Alternativen deutlich teurer sind. Und das ist nicht der einzige Aspekt, der befürchten lässt, dass Zahnarztbesuche künftig teurer werden. So kritisierte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) erst im Januar, dass die „Folgen der Mittelbegrenzung durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) in der Patientenversorgung voll angekommen sind“. Davon seien vor allem Parodontitis-Patienten betroffen. Die Auswirkungen der Budgetierung auf die Parodontitisversorgung seien „fatal“, so die KZBV. Eine unbehandelte Parodontitis verursache zudem hohe Folgekosten: Allein im zahnärztlichen Bereich summieren sich diese auf rund 200 Mio. Euro jährlich. Hinzukommen indirekte Krankheitskosten durch Parodontitis, die eine international vergleichende Studie für Deutschland mit rund 34,79 Mrd. Euro angibt. Beide vorgenannten Aspekte lassen befürchten, dass der Zahnarztbesuch in Zukunft noch teurer werden könnte. Viele gesetzlich Versicherte entscheiden sich deshalb für eine Zahnzusatzversicherung. Welche Leistungen den Menschen dabei wichtig sind, zeigte die Erhebung eines Versicherers. Demnach gaben zwei Drittel der Befragten (jeweils rund 65 Prozent) an, dass es ihnen wichtig ist, dass eine private Zahnzusatzversicherung Leistungen wie professionelle Zahnreinigungen umfasst. Gefolgt von Füllungen, Wurzel- und Parodontitis-Behandlungen (jeweils 64 Prozent). Unbegrenzter Zahnersatz einschließlich Inlays und Implantate seien für 56 Prozent der Befragten eine bedeutende Leistung, während kieferorthopädische Maßnahmen mit 39 Prozent etwas abgeschlagen folgen.

  • Mopedversicherung – aus Schwarz wird Blau!
    von germanBroker.net am 27. Februar 2024 um 5:26

    Fans flotter Kleinkrafträder, aufgepasst! Wie in jedem Jahr muss auch ab dem 1. März 2024 ein neues Versicherungskennzeichen am Gefährt angebracht sein, um das Zweirad benutzen zu dürfen. Diesmal muss das bisherige schwarze Kennzeichen gegen ein blaues eingetauscht werden. Wer kein neues Zeichen hat, riskiert viel. Nicht nur begehen die Fahrerinnen und Fahrer eine Straftat — bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen sie auch die Kosten für Haftpflichtschäden selbst tragen. Und das kann schnell richtig teuer werden, wenn zum Beispiel eine dritte Person einen bleibenden Gesundheitsschaden erleidet. Die Schadensforderungen können im Zweifel im Millionen-Bereich liegen, wenn die betroffene Person dauerhaft beeinträchtigt ist! Der Verursacher bzw. die Verursacherin haftet mit dem gesamten Vermögen. Ein entsprechendes Kennzeichen brauchen unter anderem folgende Gefährte: Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren. Aber auch Elektrofahrräder mit Tretunterstützung und mehr als 25 km/h Spitzengeschwindigkeit oder Elektroräder mit einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h benötigen einen solchen Schutz. Darüber hinaus sind Quads und Trikes bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und motorisierte Krankenfahrstühle entsprechend abzusichern. Mittlerweile haben es die Versicherer sehr vereinfacht, ein solches Kennzeichen zu beantragen. Bei vielen kann man es online bestellen. In der Regel werden Baujahr, Fahrgestell-Nummer und Antriebsart abgefragt: entsprechende Angaben finden sich in der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Eine Zulassungsstelle muss nicht extra aufgesucht werden. Aber Vorsicht: Von sich aus werden die Versicherer nicht tätig. Der Kfz-Schutz verlängert sich nicht automatisch wie bei einem PKW, folglich muss der gewünschte Versicherer aktiv angeschrieben werden. Zusätzlich zur Haftpflicht empfiehlt sich der Abschluss einer Teilkasko für das eigene Gefährt. Dann leistet der Versicherer auch, wenn das Moped oder Mofa gestohlen wird, was leider sehr oft geschieht. Gemessen an der Gesamtzahl der zugelassenen Fahrzeuge, werden Mopeds häufiger entwendet als Autos. Dabei beschränken sich die Diebes-Hochburgen nicht nur auf Städte wie Berlin, Bremen und Hamburg, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt. Auch im ländlichen Raum kommen Mopeds und Mofas oft abhanden: Etwa in Sachsen oder Sachsen-Anhalt.