Aktuelles
- Elementarschaden-Pflichtversicherung: Mehrheit der Deutschen befürwortet Einführungvon germanBroker.net am 17. Juni 2025 um 4:41
Hochwasser, Starkregen, Überschwemmungen – die Natur zeigt immer häufiger, wie schnell das eigene Zuhause zur Gefahrenzone werden kann. Eine neue Umfrage zeigt nun: Die Mehrheit der Deutschen unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden einzuführen. Laut einer repräsentativen Erhebung im Auftrag des Vergleichsportals Verivox sprechen sich 78 Prozent der Hausbesitzer und 79 Prozent der Mieter für die Einführung einer solchen Pflichtversicherung aus. Damit sollen künftig alle Wohngebäude in Deutschland gegen Schäden durch Naturkatastrophen abgesichert werden – ähnlich wie es bereits bei der Kfz-Haftpflichtversicherung der Fall ist. Sorgen wachsen, Versicherungen fehlen Viele Menschen sorgen sich um die Sicherheit ihrer eigenen vier Wände: 61 Prozent der befragten Hausbesitzer glauben, dass Naturkatastrophen in ihrer Region künftig häufiger auftreten könnten. Trotzdem haben viele noch keine Versicherung abgeschlossen. Als Hauptgründe nennen sie unter anderem die hohen Kosten – in gefährdeten Gebieten kann eine Police schnell mehrere tausend Euro pro Jahr kosten. Was soll versichert werden – und zu welchem Preis? Im Schnitt wären Hausbesitzer bereit, rund 286 Euro jährlich für eine Elementarschadenversicherung zu zahlen. Doch jeder Sechste gibt an, keine zusätzlichen Kosten für das Wohneigentum mehr tragen zu können. Entsprechend sensibel wird über mögliche Modelle diskutiert: Sollen alle gleich viel zahlen, wie in Frankreich? Oder soll die Prämie weiterhin vom individuellen Risiko abhängen? Die Meinungen dazu gehen auseinander. 38 Prozent finden: Die Kosten sollten zwar gedeckelt, aber nicht solidarisch auf alle verteilt werden. Nur jeder Fünfte spricht sich für ein französisches Modell mit einheitlichen Beiträgen aus. Verbot von Neubauten in Risikozonen? Ein weiteres Ergebnis der Umfrage: 79 Prozent der Hausbesitzer und 68 Prozent der Mieter sprechen sich dafür aus, in besonders gefährdeten Gebieten keine neuen Baugrundstücke mehr auszuweisen. Die Versicherungswirtschaft fordert zudem, dass eine Pflichtversicherung nur in Kombination mit umfassenden Präventionsmaßnahmen eingeführt werden sollte.
- Museumshilfen bleiben beitragsfrei: Ehrenamt schützt vor Sozialversicherungvon germanBroker.net am 13. Juni 2025 um 4:54
Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann auch bei regelmäßiger Aufwandsentschädigung sozialversicherungsfrei bleiben. Das hat das Hessische Landessozialgericht klargestellt. Anlass des Streits war eine Tätigkeit mit einer Entschädigung von fünf Euro pro Stunde – und die Frage, ob dennoch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorlag. Mit Urteil vom 23. Januar 2025 (Az. L 1 BA 64/23) entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) zugunsten eines Museumsvereins: Die als Kassenkräfte tätigen Ehrenamtlichen sind nicht sozialversicherungspflichtig. Die Deutsche Rentenversicherung hatte zuvor Beiträge verlangt – unter Berufung auf eine vermeintliche Eingliederung und Weisungsgebundenheit. Das Gericht stellte jedoch klar: Entscheidend sei der Gesamtcharakter der Tätigkeit. Und der war von ideellem Engagement geprägt, nicht von einer Erwerbsabsicht. Vereinbarung und Rahmenbedingungen Die Helfer waren in einem Museum tätig, das von einem gemeinnützigen Verein getragen wird. Sie übernahmen Aufgaben wie den Einlass, das Kassieren von Eintrittsgeldern und die Koordination von Führungen. Ihre Tätigkeit basierte auf einer mündlichen Absprache, verbunden mit einer Aufwandsentschädigung von fünf Euro je Stunde. Wichtig: Die Einsatzzeiten wurden unter den Helfern selbstständig organisiert. Einen festen Dienstplan oder arbeitsrechtliche Weisungen gab es nicht. Die Tätigkeit orientierte sich an den Öffnungszeiten des Museums, die Gestaltung lag aber in den Händen der Ehrenamtlichen. Die Forderung der Rentenversicherung Trotz der geringen Vergütung forderte die Deutsche Rentenversicherung Beiträge nach. Aus ihrer Sicht deuteten die Tätigkeit an der Kasse, das Fehlen eines Unternehmerrisikos und die Bindung an Betriebszeiten auf eine abhängige Beschäftigung hin. Insgesamt ging es um Nachforderungen von etwa 12.800 Euro. Das Urteil: Ehrenamt bleibt Ehrenamt Das Hessische Landessozialgericht sah das anders. Die Aufwandsentschädigung lag deutlich unter marktüblichen Löhnen und sollte lediglich Fahrtkosten und Aufwendungen decken. Auch eine gewisse organisatorische Anbindung an Öffnungszeiten ändere nichts daran, dass die Helfer weitgehend selbstständig agierten. Entscheidend: Die Tätigkeit diente einem gemeinnützigen Zweck – der Unterstützung des Museumsbetriebs – und war nicht auf Erwerbseinkommen ausgerichtet. Eine beitragspflichtige Beschäftigung setze aber eine echte Entgeltzahlung und eine Gewinnerzielungsabsicht voraus. Dass die Pauschale von fünf Euro die steuerrechtliche Ehrenamtsfreigrenze übersteigen könnte, hielt das Gericht für unerheblich. Maßgeblich sei die tatsächliche Gestaltung, nicht formale Schwellenwerte. Warum organisatorische Vorgaben keine Beschäftigung begründen Das Gericht betonte zudem: Eine gewisse Strukturierung, etwa durch Öffnungszeiten oder organisatorische Abläufe, sei typisch für jedes Ehrenamt – und führe nicht automatisch zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Wichtiger sei die Zielrichtung der Tätigkeit und die fehlende Gewinnerzielungsabsicht. Der Museumsverein sei daher nicht verpflichtet, Beiträge nachzuzahlen.
- Was Hobbygärtner rechtlich wissen solltenvon germanBroker.net am 10. Juni 2025 um 4:52
Ob Hecke, Gartenpflege oder Nutzung gemeinschaftlicher Grünflächen – in deutschen Gärten blühen nicht nur Blumen, sondern auch juristische Streitigkeiten. Mehrere aktuelle Gerichtsurteile zeigen, was Hobbygärtner beachten sollten. Zwangshaft wegen Hecke? Im Streit um eine zu hohe Hecke urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 26 W 1/23), dass Zwangshaft unverhältnismäßig ist, wenn die Möglichkeit besteht, dass auch ein Dritter den Rückschnitt übernehmen kann. Stattdessen könne dem Nachbarn ein Betretungsrecht für das Grundstück eingeräumt werden, um den Rückschnitt selbst vorzunehmen. Wie viel Gartenpflege schulden Mieter? Ein Mieter muss laut Amtsgericht Nürtingen (Az.: 17 C 3483/21) nur die Gartenfläche pflegen, die konkret zum Mietobjekt gehört. Ist der Garten optisch oder baulich – etwa durch eine Mauer – getrennt und im Mietvertrag nicht anders geregelt, entfällt die Pflicht für den restlichen Bereich. Pflicht zur Gartenpflege bei Mehrfamilienhäusern Selbst wenn Mieter den Garten nicht nutzen dürfen, können Vermieter die Pflegekosten über die Betriebskosten abrechnen. Der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 135/03) entschied, dass ein gepflegter Garten das Gesamtbild des Hauses positiv beeinflusse – das rechtfertige die Umlage der Kosten. Was dürfen Mieter im Gemeinschaftsgarten? Wer einen Garten mitnutzen darf, sollte sich auf vertraglich geregelte Rechte berufen. Mündliche Absprachen reichen nicht, wie das Kammergericht Berlin (Az.: 8 U 83/06) klarstellte. Spielgeräte, Gartenmöbel und sogar Geburtstagsfeiern sind erlaubt – solange Rücksicht auf die Nachbarn und gesetzliche Ruhezeiten genommen wird (AG Kerpen, Az.: 20 C 443/01). Die Urteile wurden von der ARAG Rechtsschutzversicherung ausgewählt.
- PKV-Beiträge steigen ab Juli 2025 deutlich, vor allem im Standardtarifvon germanBroker.net am 6. Juni 2025 um 4:45
Ab dem 1. Juli 2025 müssen viele Privatversicherte in sogenannten Sozialtarifen tiefer in die Tasche greifen: Die Beiträge im Standardtarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) steigen im Durchschnitt um rund 25?Prozent, von derzeit etwa 400 Euro auf rund 500 Euro im Monat. Auch im Basistarif kommt es zu Erhöhungen – hier ist aber nur ein Teil der Versicherten betroffen. Der Grund: Die Leistungsausgaben der Versicherer sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen – vor allem im Krankenhausbereich. Höhere Pflegesätze, mehr Operationen und gestiegene Behandlungskosten schlagen auf breiter Front zu Buche. So stiegen beispielsweise zwischen 2021 und 2023 die Pflegekosten pro Tag um 37,5?Prozent, während sich etwa die Zahl der Herzkatheter-Untersuchungen mehr als verdoppelte. Besonders betroffen vom Beitragsanstieg ist der Standardtarif. Er ist als brancheneinheitlicher Sozialtarif speziell für ältere, langjährig privatversicherte Personen gedacht. Zum Jahresende 2024 waren rund 53.900 Personen in diesem Tarif versichert – etwa 0,6?Prozent aller PKV-Vollversicherten. Der größere Teil davon – rund 47.400 Personen – befindet sich im Tarif ohne Beihilfeanspruch (STN), weitere 6.500 Personen mit Beihilfeanspruch im STB. Auch im Basistarif werden die Beiträge angepasst. Betroffen sind dort jedoch nur etwa 20 Prozent der Versicherten, da die meisten aufgrund gesetzlicher Regelungen ohnehin nur den gedeckelten Höchstbeitrag zahlen oder wegen Hilfebedürftigkeit einen ermäßigten Beitrag erhalten. 2025 liegt der volle Basistarifbeitrag bei 942,64?Euro, kann aber bei entsprechender Bedürftigkeit auf die Hälfte sinken oder durch Zuschüsse vom Sozialamt oder der Agentur für Arbeit ergänzt werden. Trotz der Erhöhungen bleibt der Standardtarif für viele Betroffene ein deutlich günstigerer Tarif im Vergleich zu ihrer früheren PKV-Prämie – insbesondere durch die Berücksichtigung gebildeter Alterungsrückstellungen. Der PKV-Verband setzt sich zudem für eine Reform der Tarifkalkulation ein, damit künftige Beitragserhöhungen nicht in so großen Schritten erfolgen müssen. Die Idee: kleinere, dafür häufigere Anpassungen, die für Versicherte besser planbar sind.
- Schutz für Kinder: Was bei einem Zeckenstich versichert ist – und was nichtvon germanBroker.net am 3. Juni 2025 um 4:39
FSME und Borreliose können bei Kindern schwere Schäden verursachen. Warum eine moderne Unfall- und Pflegezusatzversicherung wichtig ist. Kinder sind draußen aktiv – ob im Garten, auf dem Spielplatz oder im Wald. Doch gerade in zeckenreichen Jahren steigt das Risiko, dass ein Zeckenstich gesundheitliche Folgen hat. Infektionen wie Borreliose oder FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) können schwerwiegende Beeinträchtigungen nach sich ziehen – etwa dauerhafte Schäden an Nerven, Gehirn oder Gelenken. Was viele nicht wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Freizeitunfällen nicht. Für Eltern ist es daher wichtig, frühzeitig über privaten Unfallschutz nachzudenken. Moderne Kinderunfallversicherungen decken in vielen Fällen auch die gesundheitlichen Folgen eines Zeckenstichs ab – sofern dies in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich geregelt ist. Bei älteren Verträgen fehlt dieser Einschluss häufig noch. Eltern sollten bestehende Policen daher regelmäßig überprüfen. Wer auf umfassende Sicherheit setzen möchte, kann die Unfallversicherung mit einer Pflegezusatzversicherung kombinieren. Diese greift auch bei Pflegebedürftigkeit infolge schwerer Erkrankungen – und nicht nur nach einem Unfall. Ein solcher Schutz kann für die Familie im Ernstfall eine große finanzielle Entlastung bedeuten.
- Warum Teilzeit oft zur Rentenfalle wird – vor allem für Frauenvon germanBroker.net am 30. Mai 2025 um 5:55
Im Jahr 2024 arbeiteten 29?Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland in Teilzeit – so viele wie nie zuvor. Das zeigen neue Zahlen des Statistischen Bundesamts. Besonders Frauen reduzieren ihre Arbeitszeit – und das wirkt sich auf deren Altersvorsorge-Bedarf aus. Fast jede zweite erwerbstätige Frau (49?Prozent) arbeitete 2024 in Teilzeit, bei Männern war es nur jeder neunte (12?Prozent). Bei Müttern ist der Unterschied noch größer: 68?Prozent der erwerbstätigen Mütter mit Kindern unter 18 Jahren arbeiteten in Teilzeit – bei Müttern mit Kindern unter drei Jahren sogar 73?Prozent. Dagegen liegt die Teilzeitquote bei Vätern mit kleinen Kindern bei nur neun?Prozent. Auch insgesamt ist die Erwerbstätigkeit auf Rekordniveau gestiegen. 77?Prozent der Menschen im erwerbsfähigen Alter waren 2024 berufstätig – bei den Männern 81?Prozent, bei den Frauen 74?Prozent. Trotzdem bleibt der Alltag zwischen Job und Familie oft ungleich verteilt. Warum Teilzeit oft zur Rentenfalle wird – vor allem für Frauen Weniger arbeiten bedeutet oft auch: weniger Rente. Wer in Teilzeit beschäftigt ist, zahlt entsprechend weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein – mit langfristigen Folgen. Besonders betroffen sind Frauen: Viele arbeiten wegen familiärer Verpflichtungen über Jahre hinweg in Teilzeit und sammeln dadurch deutlich geringere Rentenansprüche als Männer. Die Folge ist eine spürbare Rentenlücke im Alter. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zusätzlich vorzusorgen – etwa mit einer privaten Rentenversicherung oder einer betrieblichen Altersvorsorge. Denn Teilzeit darf nicht automatisch in die Altersarmut führen.