Aktuelles

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  • Hausratversicherung: Nicht nur den Preis vergleichen
    von germanBroker.net am 2. Oktober 2026 um 4:24

    Steigende Einbruchzahlen und höhere Schadenssummen machen eine gute Hausratversicherung wichtiger denn je. Doch beim Tarifvergleich zählt nicht allein der günstigste Beitrag. Entscheidend ist, welche Leistungen im Ernstfall tatsächlich abgesichert sind. Ein regelmäßiger Versicherungscheck kann deshalb doppelt sinnvoll sein: Er hilft, Versorgungslücken zu schließen und gleichzeitig Geld zu sparen. Besonders groß sind die Unterschiede bei Leistungen, die viele Versicherte als selbstverständlich ansehen. So sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit nicht in jedem Tarif vollständig abgedeckt. Auch der Schutz für Wertsachen, Hotelkosten nach einem Schaden oder Überspannungsschäden durch Blitz kann je nach Vertrag erheblich variieren. Wer inzwischen ein hochwertiges E-Bike besitzt, teure Unterhaltungselektronik angeschafft hat oder in eine hochwassergefährdete Region gezogen ist, sollte prüfen, ob der bestehende Vertrag noch zum eigenen Bedarf passt. Ein Vergleich lohnt sich dabei aus zwei Gründen: Zum einen unterscheiden sich die Beiträge für vergleichbare Leistungen teilweise deutlich. Zum anderen können günstige Tarife wichtige Leistungen ausschließen. Verbraucher sollten deshalb nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf den Umfang des Versicherungsschutzes. Ein Blick in die Vertragsbedingungen oder ein regelmäßiger Tarifvergleich kann verhindern, dass erst nach einem Einbruch, Brand oder Wasserschaden auffällt, dass ausgerechnet eine wichtige Leistung fehlt. Quellen: Finanztip; Polizeiliche Kriminalstatistik; Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

  • Rechtsschutzversicherung: Wann sie zahlt – und worauf Versicherte achten sollten
    von germanBroker.net am 29. September 2026 um 4:11

    Ob Streit mit dem Vermieter, Ärger im Job oder ein Verkehrsunfall: Rechtliche Auseinandersetzungen können schnell teuer werden. 5,1 Millionen Rechtsschutzfälle wurden 2025 bei den Versicherern registriert. Doch eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht automatisch jeden Streit. Entscheidend ist, welche Bereiche im Vertrag abgesichert sind – und wann der Konflikt begonnen hat. Die Rechtsschutzversicherung wird in Deutschland häufig genutzt. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) standen 2025 rund 26,2 Millionen Verträgen insgesamt 5,1 Millionen Schadenfälle gegenüber. Zehn Jahre zuvor waren es noch 21,8 Millionen Verträge und vier Millionen Leistungsfälle. Damit ist der Vertragsbestand seit 2015 um rund 20 Prozent gewachsen, die Zahl der Leistungsfälle sogar um 28 Prozent. Insgesamt zahlten die Rechtsschutzversicherer 2025 rund 4,1 Milliarden Euro für Versicherungsfälle. Rund 60 Prozent der deutschen Haushalte verfügen laut GDV über eine Rechtsschutzversicherung. Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung? Kommt es zu einem versicherten Rechtsstreit, kann die Rechtsschutzversicherung insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Je nach Verfahren können auch Ausgaben für Sachverständige oder weitere Verfahrenskosten hinzukommen. Welche Streitigkeiten abgesichert sind, hängt jedoch vom Vertrag ab. Rechtsschutz lässt sich für unterschiedliche Lebensbereiche vereinbaren. Dazu gehören beispielsweise: Privatrechtsschutz, etwa für bestimmte Streitigkeiten aus dem privaten Alltag, Berufsrechtsschutz, beispielsweise bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, Verkehrsrechtsschutz, etwa nach einem Verkehrsunfall, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, beispielsweise bei Konflikten zwischen Mietern und Vermietern. Verbraucher sollten deshalb nicht allein darauf achten, ob sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, sondern welche Bausteine ihr Vertrag tatsächlich enthält. Bereits bestehender Streit ist in der Regel nicht versicherbar Besonders wichtig ist der Zeitpunkt, zu dem ein Konflikt entstanden ist. Eine Rechtsschutzversicherung lässt sich grundsätzlich nicht erst dann abschließen, wenn der Rechtsstreit bereits absehbar oder eingetreten ist. Bei vielen Rechtsschutzbausteinen gelten zudem Wartezeiten. Zwischen Vertragsabschluss und dem Beginn des Versicherungsschutzes können beispielsweise mehrere Monate liegen. Je nach Rechtsbereich und Tarif gibt es allerdings auch Leistungen ohne Wartezeit. Wer einen Vertrag abschließt, sollte deshalb prüfen, ab wann der Versicherungsschutz gilt und welche Ereignisse der Versicherer als Beginn eines Rechtsschutzfalls betrachtet. Auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung ist wichtig: Sie bestimmt, welchen Teil der Kosten Versicherte im Rechtsschutzfall selbst tragen müssen. Wenig aussichtsreich bedeutet nicht automatisch ohne Versicherungsschutz Interessant ist auch eine Zahl des GDV zur Prüfung von Deckungsanfragen. Weniger als 0,3 Prozent der Anfragen wurden 2025 wegen fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt. Ein möglicherweise schwieriges Verfahren ist demnach nicht automatisch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Zahl sollte allerdings nicht mit der gesamten Ablehnungsquote verwechselt werden. Sie erfasst ausschließlich Ablehnungen wegen fehlender Erfolgsaussichten. Zudem basiert sie auf einer Umfrage unter GDV-Mitgliedsunternehmen, die zusammen einen Marktanteil von 50,06 Prozent repräsentieren. Ob ein konkreter Rechtsstreit übernommen wird, hängt letztlich von den Versicherungsbedingungen und dem jeweiligen Fall ab. Deshalb empfiehlt es sich, vor der Beauftragung eines Anwalts die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers einzuholen. Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Angaben für das Jahr 2025

  • Herdwächter: Wenn der Herd sich im Notfall selbst abschaltet
    von germanBroker.net am 25. September 2026 um 4:09

    Ein Topf wird auf dem eingeschalteten Herd vergessen, die Pfanne überhitzt – und aus einem kurzen Moment der Unachtsamkeit kann ein Wohnungsbrand entstehen. Sogenannte Herdwächter sollen solche Situationen erkennen, bevor Rauch oder Feuer entstehen. Besonders für ältere Menschen kann die Technik zusätzliche Sicherheit bieten. Viele Küchenbrände beginnen nicht mit offenem Feuer, sondern mit einem unbeaufsichtigten Herd. Nach Angaben der Initiative „Stop Herdbrand“ entstehen 48 Prozent der Brände in der Küche. Eine technische Sicherung kann eingreifen, bevor aus einem überhitzten Kochfeld eine gefährliche Situation entsteht. Sogenannte Herdwächter bestehen aus einem Sensor und einer Steuereinheit. Der Sensor wird meist oberhalb des Kochfeldes angebracht und überwacht die Temperaturentwicklung. Erkennt das System einen ungewöhnlichen Temperaturanstieg, gibt es zunächst ein Warnsignal. Reagiert niemand, unterbricht die Steuereinheit die Stromversorgung des Kochfeldes. Damit unterscheidet sich ein Herdwächter vom Rauchwarnmelder: Er soll eingreifen, bevor überhaupt Rauch entsteht. Nicht jede heiße Pfanne führt zur Abschaltung Die Geräte sollen normale Kochvorgänge von gefährlichen Situationen unterscheiden können. Systeme nach der europäischen Norm EN 50615 müssen entsprechende Sicherheitsanforderungen erfüllen und sollen zugleich unnötige Abschaltungen vermeiden. Herdwächter können nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit nahezu allen Elektro- und Induktionsherden eingesetzt werden. Für Gasherde sind sie dagegen nicht geeignet. Besonders interessant kann die Technik für Haushalte sein, in denen das Risiko steigt, dass ein eingeschalteter Herd vergessen wird. Der GDV verweist dabei insbesondere auf ältere Menschen. Nach Angaben des Verbandes sind 61 Prozent der Brandopfer in Deutschland älter als 60 Jahre. Ein Herdwächter kann Aufmerksamkeit und andere Brandschutzmaßnahmen zwar nicht ersetzen. Er kann aber eine zusätzliche Sicherheitsebene schaffen und beispielsweise dazu beitragen, dass ältere Menschen weiterhin selbstständig kochen können. Zahlt die Versicherung bei einem Küchenbrand? Kommt es trotz Vorsorge zu einem Brand, können unterschiedliche Versicherungen betroffen sein. Schäden am Gebäude fallen grundsätzlich in den Bereich der Wohngebäudeversicherung. Werden Möbel, Elektrogeräte oder andere bewegliche Gegenstände beschädigt, ist grundsätzlich die Hausratversicherung zuständig. Technische Präventionsmaßnahmen wie ein Herdwächter können für Versicherer ebenfalls interessant sein, weil sie Schäden verhindern sollen. Ob der Einbau Auswirkungen auf einen konkreten Tarif oder Beitrag hat, lässt sich jedoch nicht allgemein sagen und hängt vom jeweiligen Versicherer und Vertrag ab. Hinter der Initiative „Stop Herdbrand“, von der die Angabe zum Anteil der Küchenbrände stammt, steht das Netzwerk für Brandschutz in der Küche. Beteiligt sind unter anderem die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, der Deutsche Feuerwehrverband und die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes sowie Hersteller von Herdwächtern. Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Initiative „Stop Herdbrand“

  • Aggression im Straßenverkehr: Warum Gelassenheit Unfälle verhindern kann
    von germanBroker.net am 22. September 2026 um 4:03

    Drängeln, dichtes Einscheren oder noch schnell die Vorfahrt erzwingen: Der Umgangston auf deutschen Straßen wird rauer. Eine aktuelle Langzeitstudie zeigt, dass aggressives Verhalten bei Auto- und Radfahrern weiter zunimmt. Auffällig ist dabei vor allem die Diskrepanz zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung: Rücksichtslos fahren nach eigener Einschätzung meistens die anderen. Mehr als jeder zweite Autofahrer gibt inzwischen an, sich sofort abreagieren zu müssen, wenn er sich über einen anderen Verkehrsteilnehmer ärgert. Fast jeder Zweite drängelt zumindest gelegentlich, wenn ihm der Vordermann zu langsam fährt. Gleichzeitig halten sich 92 Prozent beim Überholen von Radfahrern selbst für besonders rücksichtsvoll – während 86 Prozent beobachten, dass andere Autofahrer Radfahrer zu eng überholen. Für mehr Sicherheit hilft deshalb auch ein kritischer Blick auf das eigene Verhalten. Wer sich provoziert fühlt, sollte Abstand halten, nicht durch dichtes Auffahren oder riskante Manöver reagieren und andere Verkehrsteilnehmer im Zweifel passieren lassen. Zeitdruck ist ebenfalls ein schlechter Beifahrer: Einige Minuten früher loszufahren kann helfen, gelassener auf Verzögerungen zu reagieren. Ein weiteres Risiko ist Ablenkung. Jeder vierte Befragte schreibt zumindest gelegentlich während der Fahrt Nachrichten, jeder fünfte nutzt soziale Netzwerke. Das Smartphone gehört während der Fahrt deshalb außer Reichweite oder in einen Fahrmodus, der Benachrichtigungen unterdrückt. Denn im Straßenverkehr geht es nicht darum, wer Recht hat oder schneller vorankommt – sondern darum, dass alle sicher ankommen. Quelle: Unfallforschung der Versicherer (UDV), Studie „Verkehrsklima und Verkehrssicherheit 2026“.

  • Für Kinder sparen: An den Führerschein denken viele – an die Rente nur wenige
    von germanBroker.net am 18. September 2026 um 4:03

    Die meisten Eltern legen regelmäßig Geld für ihre Kinder zurück. Dabei geht es vor allem darum, den Start ins Erwachsenenleben zu erleichtern – etwa für den Führerschein, das erste Auto oder eine Ausbildung. An die Altersvorsorge des Nachwuchses denken dagegen bislang nur wenige. Nach einer aktuellen Umfrage sparen rund sieben von zehn Eltern regelmäßig für ihre Kinder, weitere 15 Prozent zumindest gelegentlich. Als wichtigste Sparziele nennen 45 Prozent den Führerschein und 43 Prozent Ausbildung oder Studium. Nur 13 Prozent legen Geld ausdrücklich für die spätere Altersvorsorge ihres Kindes zurück. Dabei gilt: Je früher mit dem Sparen begonnen wird, desto mehr Zeit hat das Vermögen, sich über viele Jahre zu entwickeln. Neben dem regelmäßigen Sparen spielt auch Finanzbildung eine wichtige Rolle. Die große Mehrheit der Eltern hält es für wichtig, dass Kinder früh den Umgang mit Geld lernen. Gespräche über Taschengeld oder Einkäufe gehören in vielen Familien bereits zum Alltag. Deutlich seltener wird jedoch über Geldanlage gesprochen. Wer seinen Kindern früh erklärt, wie Sparen, Zinsen oder langfristiger Vermögensaufbau funktionieren, schafft eine wichtige Grundlage für spätere finanzielle Entscheidungen. Quelle: Anlegerbarometer von Union Investment

  • Naturgefahren: Warum ein ruhiges Halbjahr kein Grund zur Entwarnung ist
    von germanBroker.net am 15. September 2026 um 4:42

    Sturm, Hagel, Starkregen oder Überschwemmungen können für Hausbesitzer schnell teuer werden. Im ersten Halbjahr 2026 blieben die versicherten Naturgefahrenschäden in Deutschland zwar vergleichsweise niedrig. Der GDV spricht jedoch von „schlicht Glück“ – und gerade bei Starkregen und Überschwemmungen sind die Schäden gestiegen. Naturgefahren haben in Deutschland im ersten Halbjahr 2026 versicherte Schäden von rund 950 Millionen Euro verursacht. Damit blieb die Belastung nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vergleichsweise gering. Vor allem größere Winterstürme blieben aus.Bei Starkregen, Überschwemmungen und weiteren Elementargefahren zeigt sich allerdings eine andere Entwicklung. Sie verursachten rund 200 Millionen Euro versicherte Schäden – doppelt so viel wie im ersten Halbjahr 2025. Auf Sturm und Hagel entfielen rund 400 Millionen Euro. Weitere rund 350 Millionen Euro entstanden in der Kraftfahrtversicherung.„Die geringen Schäden im ersten Halbjahr waren schlicht Glück“, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Langfristig steigen die Schäden: Die durchschnittlichen Elementarschäden in der Sachversicherung erhöhten sich laut Verband von jährlich rund 1,4 Milliarden Euro im Zeitraum 2000 bis 2009 auf rund 2,4 Milliarden Euro zwischen 2016 und 2025. Wohngebäudeversicherung allein reicht nicht immer Für Hausbesitzer ist entscheidend, welche Naturgefahr den Schaden verursacht. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt grundsätzlich Schäden am versicherten Gebäude durch Gefahren wie Sturm und Hagel. Auch Nebengebäude können je nach Vertrag eingeschlossen sein. Anders sieht es beispielsweise bei Überschwemmung und Starkregen aus. Dafür ist in der Regel ein zusätzlicher Schutz gegen weitere Naturgefahren – häufig als Elementarschadenversicherung bezeichnet – erforderlich. Dazu können je nach Vertrag auch Schäden durch Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck oder Lawinen gehören.Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich deshalb insbesondere für Eigentümer, deren Vertrag schon länger besteht. Entscheidend ist nicht allein, ob eine Wohngebäudeversicherung vorhanden ist, sondern welche Naturgefahren tatsächlich eingeschlossen sind. Auch Hausrat kann betroffen sein Wird bei einem Unwetter nicht nur das Gebäude beschädigt, sondern auch das Inventar, ist die Hausratversicherung zuständig. Auch hier gilt jedoch: Schäden durch Überschwemmung oder Starkregen sind nicht automatisch Bestandteil jedes Vertrags. Dafür muss der entsprechende Naturgefahrenschutz vereinbart sein.Bei Autos greift bei Sturm-, Hagel- oder Überschwemmungsschäden grundsätzlich die Teilkaskoversicherung. Eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug nicht auf. Prävention bleibt wichtig Versicherungsschutz kann die finanziellen Folgen eines Naturereignisses abfedern, verhindert den Schaden aber nicht. Hausbesitzer können deshalb zusätzlich prüfen, wie anfällig ihr Grundstück und Gebäude beispielsweise für Starkregen und Rückstau sind. Rückstauklappen, geschützte Kelleröffnungen oder eine angepasste Nutzung gefährdeter Kellerräume können das Schadenrisiko reduzieren. Dass Deutschland zuletzt vergleichsweise glimpflich davongekommen ist, ändert daran wenig. Ein ruhiges Schadenhalbjahr bedeutet nicht, dass Sturm, Starkregen oder Überschwemmungen künftig seltener auftreten – und schon gar nicht, dass jedes Gebäude ausreichend dagegen versichert ist. Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Naturgefahrenbilanz erstes Halbjahr 2026